Die Frage der geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften soll erneut in synodalen Ausschüssen beraten werden. Dies beschloss der Synodalausschuss, die Vertretung der Synode in der Zeit zwischen den Synodaltagungen bei seiner letzten Sitzung.
Mit der Beanstandung des Synodenbeschlusses durch den Oberkirchenrat werden sich danach der Rechts- und Verfassungsausschuss und der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen befassen. Der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen hat darüber hinaus den Auftrag, eine Handreichung zu entwickeln.