28 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen haben am Freitagvormittag, 27. Oktober, in der St. Ulrichs-Kirche in Rastede ihre Vokationsurkunden erhalten. Mit dem Gottesdienst wurden sie zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt. Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte in seiner Predigt die Wichtigkeit des Religionsunterrichts. Der Religionsunterricht nehme Fragen auf und suche nach Antworten, „die sonst im Schulalltag so nicht wirklich vorkommen: Woher kommen wir? Wer sind wir? Was kommt nach dem Tod? Wie will ich mein Leben gestalten?“
„Gerade angesichts des Religionsunterrichts müssen wir uns fragen lassen, ob wir Kindern auf diese wichtigen Fragen des Lebens eine Antwort verweigern wollen“, sagte Mucks-Büker im Gottesdienst. Das seien nicht nur Antworten, die allein das Wissen vermehrten. Es seien Antworten, die in Suchbewegungen, in Prozessen gefunden würden. Da sei nicht nur das „Theologisieren“ mit Kindern und Jugendlichen möglich, sondern da sei auch Raum für rituelle Praxis, für Singen, für Gebet und spirituelle Übung. So gefundene Antworten könnten durchaus prägend sein ein Leben lang, könnten trösten und vergewissern, betonte Oberkirchenrat Mucks-Büker.
In einem so verstandenen Religionsunterricht würden die Religionslehrkräfte regelrecht zu Begleitern der Schülerinnen und Schüler. Dies sei eine anspruchsvolle Aufgabe. „Denn an dieser Stelle kommen Sie auch als Person ins Spiel. Werden Sie wichtig für die Kinder. Als Vorbild, als Gegenüber, weil Sie Freude am Lernen vermitteln, weil Sie die einzelnen Schülerinnen und Schüler unterstützen und ermutigen, weil Sie auch als Person und Persönlichkeit Orientierung geben. Dieser Anspruch unterscheidet Sie als Religionslehrerin und Religionslehrer im Fach Evangelische Religion, Sie sind mehr als ein Religionskundelehrer“, so Mucks-Büker.
Im Anschluss überreichten Oberkirchenrat Mucks-Büker und Pfarrer Hartmut Schwarz, Referent der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp), den Lehrerinnen und Lehrern ihre Vokationsurkunden. Bei den Vokationsurkunden handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Durch eine Vokation begleiten die evangelischen Kirchen in Niedersachsen den Dienst der Religionslehrkräfte und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.
Im Vorfeld hatten die Religionslehrkräfte aus dem Einzugsgebiet der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen an einer Tagung vom 25. bis 27. Oktober im Ev. Bildungshaus in Rastede teilgenommen. Thema der Tagung war: „Leben, Sterben, Tod“. Die Leitung hatten Pfarrerin Kerstin Hochartz, Leiterin der arp, und Pfarrer Hartmut Schwarz, Referent in der arp. Zu den Religionslehrkräften gehörten 15 Grundschullehrkräfte sowie Lehrkräfte aus dem Bereich Förderschule (1x), IGS/KGS (2 x), Oberschule (4 x), Gymnasium (3 x) und BBS (3 x).
Der Religionsunterricht ist in Deutschland „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendarinnen und Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung. Um eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung Voraussetzung. Die Tagungen sind als religionspädagogische Fortbildungen konzipiert und enden mit einem Gottesdienst mit Verleihung der Vokationsurkunden.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bietet zweimal im Jahr eine Vokationstagung für je rund 30 Religionskräfte aus ganz Niedersachsen an. Entwickelt und durchgeführt wird sie von Referentinnen und Referenten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp). Weitere Vokationstagungen in Niedersachsen werden von der Hannoverschen Landeskirche angeboten. Die Nachfrage ist sehr hoch. Es gibt stets Wartelisten.
Mehr zur Arbeitsstelle Religionspädagogik unter: www.arp-ol.de