Wie weit geht Religionsfreiheit im demokratischen Staat? Welche Grenzen sind zu beachten, und wie gestaltet sich damit das Verhältnis der Religionen zum Staat? Für die kommunale Ebene der Stadt Oldenburg hat der Arbeitskreis Religionen solche Fragen in der jetzt vorgelegten Erklärung „Grundwerte, Grundrechte und Religionsfreiheit“ bedacht.
Damit haben sich die Oldenburger Religionsgemeinschaften auf ein einheitliches Verständnis der Grundwerte und -rechte geeinigt, trotz vieler Unterschiede in der eigenen Lehre und in der gemeindlichen Praxis. Eine solche Selbstverpflichtung zum demokratischen Staat und seinen Grundwerten ist auf kommunaler Ebene in Deutschland mit der Oldenburger Erklärung wohl zum ersten Mal gelungen.
In dem Papier werden die ersten fünf Artikel des Grundgesetzes aus der Sicht der im Arbeitskreis vertretenen Religionen in Oldenburg interpretiert und für die gemeinsame Arbeit als verbindlich erklärt. Von der Freiheit der Person über die Gleichheit vor dem Gesetz bis zur Meinungsfreiheit werden die Grundwerte und -rechte vom Standpunkt der Religionsfreiheit erläutert. Welche Freiheiten, aber auch welche Begrenzungen sich für die Religionen selbst, in Ihrem Verhältnis zueinander bzw. gegenüber dem Staat ergeben, wird verdeutlicht. So wird z. B. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als „ohne wenn und aber“ gültig bezeichnet.
Angesichts großer Verunsicherungen über Religionsfreiheit in Deutschland kann die Erklärung Hilfestellung bei der Einordung von Konflikten zwischen Religionen und Gesellschaft geben; nicht zuletzt auch für Menschen mit Migrationshintergrund, denen das deutsche Prinzip der Religionsfreiheit in ihrer Gebundenheit an die Grundwerte und -rechte oft nicht geläufig ist, bzw. aufgrund ihres Traditionshintergrundes nicht geläufig sein kann.
Für die unterzeichnenden Religionen in Oldenburg dient das Papier aber nicht nur zur Selbstverständigung untereinander bzw. zur Information; sie verpflichten sich damit auch zur aktiven Arbeit an der Verwirklichung der im Grundgesetz genannten Normen.
Selbstverständlich sind Religionen, die noch nicht im Arbeitskreis vertreten sind, eingeladen, das Papier auch für sich zu übernehmen.
Die Erklärung des Arbeitskreises Religionen ist abrufbar unter: http://www.praeventionsrat-oldenburg.de/pdf/AK%20Religionen_Grundwerte.pdf