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Der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) hat sich in seiner Sitzung am 25. September 2008 über die Entwicklung, die zum Verlust von Rücklagen im Zusammenhang mit der Insolvenz der US-Investment-Bank Lehman Brothers geführt hat, informieren lassen und bedauert ausdrücklich den eingetretenen Schaden. Nach ausführlicher Beratung gelangt der Gemeinsame Kirchenausschuss zu folgender Stellungnahme:

1. Neben der Kirchensteuer dienen die Kapitalanlagen der Finanzierung der kirchlichen Arbeit. Der Gemeinsame Kirchenausschuss stellt fest, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg durch die Entwicklung nicht gefährdet ist.

2. Nach derzeitigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass den für die Anlagen verantwortlichen Personen kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.

3. Sobald die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen unabhängigen Untersuchung vorliegen, wird der Gemeinsame Kirchenausschuss notwendige strukturelle und organisatorische Veränderungen einleiten.