Ab Donnerstag, 19. November, wird die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu ihrer vierten Tagung im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammentreten. Auf der dreitägigen Sitzung wird sich das Kirchenparlament schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2016 beschäftigen. Am Freitag, 20. November, wählen die Synodalen ein neues juristisches Mitglied des Oberkirchenrates.
Zur Wahl einer juristischen Oberkirchenrätin sind vorgeschlagen: Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, und Dr. Susanne Teichmanis, Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche. Beide Kandidatinnen erhalten am Freitagvormittag die Möglichkeit, sich den Synodalen vorzustellen. Ab Freitagmittag - ab ca. 13 Uhr - sind über die Internetseite www.kirche-oldenburg.de die Vorstellungen der Kandidatinnen als YouTube-Videos abrufbar. Die Wahl wird am Nachmittag stattfinden. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wird das juristische Mitglied des Oberkirchenrates unbefristet berufen. Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird die Nachfolge von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs antreten, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.
Das Volumen des neuen Haushalts der oldenburgischen Kirche soll 90,2 Millionen Euro umfassen. Dieses ist ein solider Haushalt, sagte die Präsidentin der Synode, Sabine Blütchen. Dank gestiegener Kirchensteuereinnahmen, die mit 63,9 Millionen Euro eingeplant werden, erhöht sich der Etat der oldenburgischen Kirche leicht. Die Mehrausgaben würden durch die Tariferhöhungen für Angestellte, durch weitere Planstellen in der Verwaltung und durch erhöhte Zuschüsse an das Diakonische Werk begründet, erläuterte der Leiter der Finanzabteilung der oldenburgischen Kirche, Hartmut Pape. Ebenso soll die Allgemeine Zuweisung für Kirchengemeinden in den beiden kommenden Jahren in Höhe der zu erwartenden Tarifsteigerungen angehoben werden. Kirchengemeinden, die ihren Haushalt aufgrund von strukturellen oder regionalen Besonderheiten nicht decken können, haben die Möglichkeit, sich an den Kirchensteuerbeirat zu wenden. Ein Entwurf für die Regelung eines solchen Defizitausgleiches liegt der Synode vor. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine Rücklagenentnahme von 0,9 Millionen Euro vorgesehen.
Gemeinsam auf dem Weg, so könne man die Planungen der oldenburgischen Kirche im Blick auf das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 überschreiben, sagte Bischof Jan Janssen. Auf der Synode werde der bisherige Planungsstand vorgestellt. Dabei gehe es nicht um einen Rückblick auf die Historie, sondern um die Perspektiven für die Gesellschaft heute und wie sich Kirche weiterzuentwickeln habe. Zu den gemeinsamen Aktionen anlässlich des Reformationsjubiläums werden zahlreiche ökumenische Gottesdienste in den Gemeinden, die gemeinsame Präsentation der oldenburgischen, bremischen und reformierten Kirche in Wittenberg sowie die Teilnahme am europäischen Stationenweg zählen, der in Wilhelmshaven haltmachen wird.
Nach einer Vorlage der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen möge die Synode zusätzliche 250.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden bereitstellen, berichtete der Beauftragte für Ethik- und Weltanschauungsfragen, Pfarrer Olaf Grobleben. Danach können die sechs Kirchenkreise jeweils bis zu 40.000 Euro für Flüchtlingsprojekte in den Gemeinden abrufen. Weitere 10.000 Euro würden in einem gemeinsamen Fonds von Kirche und Diakonie bereitstehen, um besonders bedürftigen Flüchtlingen helfen zu können. Viele Gemeinden seien schon aktiv geworden und engagierten sich zusammen mit Initiativen und Kommunen für die Flüchtlinge. Das Thema habe eine hohe Aktualität und Entwicklungsgeschwindigkeit, so Grobleben.
Auf der Tagesordnung stehen weiterhin der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Kirchenbüro und die Beratungen zum Visitationsgesetz der oldenburgischen Kirche, das nach einer Erprobungsphase nun zu einem Kirchengesetz werden soll.