Im November wählen die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg ein neues juristisches Mitglied des Oberkirchenrates. Der Wahlvorbereitungsausschuss der Synode hat die Wahl nach den Richtlinien zur Durchführung der Wahlen von Mitgliedern des Oberkirchenrates vorbereitet und schlägt zur Wahl einer juristischen Oberkirchenrätin vor: Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, und Dr. Susanne Teichmanis, Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche. Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Nachfolger von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.
Im Rahmen der 4. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche, die vom 19. bis 21. November im Ev. Bildungshaus in Rastede stattfindet, erhalten beide Kandidatinnen die Möglichkeit, sich am Freitagvormittag, 20. November, den Synodalen vorzustellen. Die Wahl findet am Nachmittag statt. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wird das juristische Mitglied des Oberkirchenrates unbefristet berufen.
Friederike Heidland (45) ist Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und seit 2013 Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche. In dieser Funktion trägt sie Verantwortung für acht Schulen, darunter drei Neugründungen, mit insgesamt 400 Mitarbeitenden sowie für umfangreiche Baumaßnahmen. Für die Schulstiftung ist sie seit Anfang 2011 tätig. Bereits 1999 kam Heidland zum Evangelischen Oberkirchenrat der Landeskirche in den Bereich Dienstrecht. Hierzu gehörte ebenso die Mitarbeit in der Dienstrechtsreferentenkonferenz der EKD wie die Vertretung der Landeskirche vor den kirchlichen Verwaltungsgerichten. In diesen Zeitraum fallen ihre Abordnungen zur Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg und zur Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, der Liegenschaftsverwaltung der badischen Landeskirche. Während ihrer Tätigkeit im Evangelischen Oberkirchenrat hatte Heidland die Funktion einer stellvertretenden Abteilungsleiterin der Abteilung Arbeits- und Dienstrecht inne. Heidland hat einen Lehrauftrag für Kirchenrecht und Berufsrecht an der Evangelischen Hochschule in Freiburg. Erste berufliche Erfahrungen sammelte sie im Rechtsamt in Freiburg sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei. Heidland studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Trier. Ihr Erstes Staatsexamen absolvierte sie 1992, das Zweite Staatsexamen 1997 nach einem Referendariat am Landgericht Mannheim. Friederike Heidland ist verheiratet.
Dr. Susanne Teichmanis (47) wurde im Jahr 2007 zur Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden gewählt. Als Mitglied der Kirchenleitung trägt sie besondere Verantwortung für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Dies umfasst neben der kirchlichen Gesetzgebung und der Arbeitsrechtssetzung als Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission vor allem die Rechtsberatung von Kirchenkreisen und Gemeinden sowie die Aufsicht über kirchliche Stiftungen. Susanne Teichmanis verantwortet die kirchenrechtliche Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. In der Leitung des Karlsruher Foyers Kirche und Recht konzipiert und gestaltet sie regelmäßig Diskussionsveranstaltungen für Angehörige der in Karlsruhe ansässigen obersten Bundesgerichte. Im Ehrenamt war Teichmanis Vorsitzende eines Gemeindekirchenrates und ist bis heute gewähltes Mitglied der EKD-Synode. Weitere berufliche Erfahrungen sammelte sie als Richterin am Landgericht Saarbrücken mit einem Schwerpunkt im privaten Baurecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen war Teichmanis bis 2003 Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab. Vor Beginn ihres Jurastudiums absolvierte sie ein Diakonisches Jahr in Bethel. Teichmanis ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Leiter des Dezernates II Recht und Finanzen im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernates II gehören unter anderem, die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungsprüfung sowie Finanzierung von Kindertagesstätten.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat mit ca. 450 Beschäftigten ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 116 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt rund 429.000 Gemeindegliedern.