In geheimer Abstimmung haben die Synodalen der oldenburgischen Kirche am Freitagabend, 24. Mai, dem Aus- und Umbau des Evangelischen Jugendheims Blockhaus Ahlhorn zugestimmt. Mit 31 Ja-, 19 Nein-Stimmen und einer Enthaltung votierten die Synodalen für das vorgestellte bauplanerische Konzept. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen stellt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg noch im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereit.
In der vorangegangenen Diskussion erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs, dass sich die wirtschaftliche Lage des Blockhauses Ahlhorn verbessert habe. Das ursprüngliche Defizit von 400.000 Euro im Jahr 2010 konnte auf ein Defizit von 44.000 Euro verringert werden. Die Veränderungen greifen, berichtete der Synodale Jost Richter und es sei erfreulich, dass alle Maßnahmen von den Mitarbeitenden mitgetragen werden.
Die Landesforstdirektion habe ein Interesse, dass das Blockhaus Ahlhorn fortbestehe und das Land Niedersachsen stelle eine Abgabe des Geländes zu fairen Bedingungen in Erbbaurecht in Aussicht, so Richter. Das Land setze aber voraus, dass die geplanten Baumaßnahmen auch durchgeführt werden.
Das bauplanerische Konzept sieht vor, zwei Häuser behindertengerecht umzugestalten, ein viertes Haus im Hüttenlager zu errichten und die unter Denkmalschutz stehende Jungenburg als Tagungshaus umzubauen.
Die Erhöhung der Bettenzahl und ein differenziertes Angebot für Jugendliche und Erwachsene auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion werde das Blockhaus Ahlhorn zu einer zukunftssicheren Jugendbildungseinrichtung machen, versicherte Wessels.
In einer ausführlichen Debatte wurde intensiv über die Notwendigkeit gesprochen, ob die oldenburgische Kirche für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine eigene Tagungseinrichtung vorhalten sollte. Das sei eine kirchenpolitische Entscheidung, so der Synodale Dr. Jobst Seeber. Der Synodale Helmut Hartig rechnete vor, dass das Blockhaus auf Belegung durch Schulen und nicht-kirchliche Organisationen angewiesen sei. Lediglich ein Drittel der Belegung könne aus dem kirchlichen Bereich kommen.
Trotz der geplanten Baumaßnahmen müsse die oldenburgische Kirche für die Bewirtschaftung und für die Bauunterhaltung auch weiterhin jährlich eine Million Euro bereithalten, warnte der Synodale Hanspeter Teetzmann.
Im Blockhaus Ahlhorn sind zurzeit 28 Mitarbeitende beschäftigt und bietet 180 Betten zur Übernachtung an.
Oldenburgische Synode billigt einstimmig Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag
Die 47. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am Freitag nach ausführlicher Diskussion zur zukünftigen Zusammenarbeit der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen den Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinsame Kirchenausschuss wurde beauftragt, für eine konzentrierte und modifizierte Fortführung der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf dieser Grundlage eine Endfassung des Vertragsentwurfes mit Begründung und den erforderlichen Zustimmungsgesetzen zu erstellen und der Synode auf ihrer 12. Tagung der 47. Synode im November zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem vorgelegten Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag wird eine Fortführung der Konföderation unter geänderten Bedingungen ermöglicht, sagte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Der Rat der Konföderation habe die Arbeitsgruppe Konföderationsvertrag gebeten, die Kirchen bei der endgültigen Vertragserstellung zu unterstützen.
Mit der Neuregelung werde das synodale Interesse gewahrt, betonte der Synodale Hanspeter Teetzmann, auch wenn die Konföderationssynode nicht mehr weiter bestehen werde. Es ist schade, dass das Miteinander erst am Ende der Konföderationssynode entstanden ist, bedauerte Teetzmann.
Niedersachsen wartet auf kirchliche Positionen
In einem Vortrag stellte die Geschäftsführerin der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke, den oldenburgischen Synodalen sich und die Arbeit der Geschäftsstelle vor. So habe sie bei der neuen Landesregierung eine große Aufgeschlossenheit und reges Interesse an den kirchlichen Themen festgestellt, berichtete Radtke.
Auch sei gerade aus Sicht der Kirche die Richtungsänderung im Ausländerrecht im Innenministerium nur zu begrüßen. Der Vorschlag der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), den Reformationstag 2017 zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, wurde positiv aufgenommen, auch wenn zurzeit dafür eine rechtliche Regelung in Niedersachsen noch fehle.
Im Themenbereich Umwelt und Landwirtschaft werde eine Neuausrichtung im Landwirtschaftministerium deutlich. Hier könnten die Kirchen wichtige Beiträge leisten, die auch nachgefragt werden, sagte Radtke. Hier liege eine große Chance einer modifizierten Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen wie wachsende Armut, demographischer Wandel oder Fachkräftemangel müssten die niedersächsischen Kirchen deutlicher, lauter und verbindlicher werden, wünschte sich die Geschäftsführerin der Konföderation. Die Bedeutung von Kirche und Religion herauszustellen, sei innerhalb der Gesellschaft eine wichtige Aufgabe, die durch die Strukturdiskussion in den vergangenen Jahren zu sehr in den Hintergrund geraten sei.
Gesetz über die Entwidmung von Kirchen
Aus dem aktuellen Anlass heraus, dass in Einswarden (Kirchenkreis Wesermarsch) eine Kirche im März dieses Jahres geschlossen werden musste und zum Verkauf steht, da sich das öffentliche Leben verändert hatte, legte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs der Synode eine Gesetzesvorlage zur Entwidmung von Kirchen vor. Dieses sei ein Eventualgesetz, so der Kirchenjurist. Damit wolle man nicht die Schließung von Kirchen betreiben, sondern nur für den seltenen Fall eine Rechtssicherheit schaffen.
Das Problem liege in der Frage der Nachnutzung eines Kirchengebäudes, betonte der Synodale Prof. Hans-Hermann Heuer. Bei der Nachnutzung durch andere kirchliche oder nichtkirchliche Rechtsträger stelle das Gesetz sicher, dass zukünftige Nutzungsberechtigte auf den ursprünglichen Charakter des Gebäudes als kirchliches Gebäude und kirchliche Interessen Rücksicht nehmen.
Dem Gesetz stimmte die Synode in erster Lesung zu.
Konzeption für das Evangelische Bildungszentrum Rastede verabschiedet
Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker stellte der Synode die Konzeption für das Evangelische Bildungszentrum Rastede vor. Am Standort Rastede sind dabei zwei unterschiedliche Einrichtungen ansässig: Das Evangelische Bildungszentrum als Einrichtung der oldenburgischen Kirche und die Evangelische Heimvolkshochschule als eingetragener Verein (e.V.). Eine Zusammenfügung sei zum jetzigen Zeitpunkt besonders aus der Sicht der Evangelischen Heimvolkshochschule e.V. nicht möglich, sehr wohl aber eine enge Kooperation, so Mucks-Büker. Dieses werde bei der Planung und Umsetzung der vielfältigen Bildungsaktivitäten am Standort Rastede deutlich. Die Synode stimmte dem vorgelegten Konzept zu.
Vorsichtiger Umgang in der Finanzplanung
Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben werde sich immer weiter öffnen, sagte der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Gerhard Eicker, in seinem Bericht. Es sei davon auszugehen, dass die Kirchensteuereinnahmen und die Zahl der Kirchenmitglieder weiter sinken werden. Der Finanz- und Personalausschuss plane daher zukünftig mit einem Prozent weniger Einnahmen pro Jahr. Die Kirchensteuereinnahmen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 62 Millionen Euro würden dabei der Ausgangspunkt für die weiteren Planungen bilden.
Gleichzeitig aber steigen die Ausgaben, sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten. Für die Finanzplanung werden die Haushaltsplanungen für das Jahr 2013 zugrunde zu legen. Der Finanzausschuss plane, die Zuweisungen an die Gemeinden, für die Bauunterhaltung, die Kindergärten und für Diakonie bis zum Jahr 2018 unverändert zu lassen, versicherte Eicker.
In den weiteren Beratung lehnte die Synode sowohl die befristete Einrichtung einer zusätzlichen Architektenstelle im Bereich der Abteilung Bau und Liegenschaften der Zentralen Dienststelle als auch die befristete Einrichtung einer Stelle für die/den Klimaschutzbeauftragten ab, die für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes gefordert worden war.
Dem Antrag, die befristete Übernahme von Auszubildenden bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern, stimmte die Synode zu.
Die Synode beschloss weiterhin, in den Haushalt für 2014 die Mittel für die Beratungsarbeit in derselben Höhe wie 2013 einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Diakonie-Sozialstation Wangerooge
Im Blick auf das Defizit der Diakonie-Sozialstation Wangerooge aus den Jahren 2011 und 2012 von insgesamt 152.000 Euro haben die Synodalen beschlossen, diesen Betrag auszugleichen. Dies soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde Wangerooge und dem Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven oder einem anderen diakonischen Träger zustande kommt und dem Finanz- und Personalausschuss vorgelegt wird und die Kirchengemeinde Wangerooge den Vertrag vom 28. Oktober 1997 mit der Kommune Wangerooge fristgerecht zum 31. Dezember 2013 kündigt und gleichzeitig neue Verhandlungen unter Federführung des Oberkirchenrates angeboten werden.
Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass der Defizitausgleich zuerst zur Tilgung des Liquiditätsdarlehns der Kassengemeinschaft (Regionale Dienststelle) Friesland-Wilhelmshaven verwendet wird und alle Ausgleichsbeträge keinesfalls im allgemeinen Haushalt der Kirchengemeinde Wangerooge untergehen.
Keine zusätzliche fünfte Stelle im Kreisjugenddienst für das Oldenburger Münsterland
Die Zahl der Gemeindeglieder im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland ist in den letzten Jahren im Unterschied zu allen anderen Kirchenkreisen der oldenburgischen Kirche stark gewachsen. Dies gilt vor allem für die unter 25-Jährigen. 28,6 Prozent der Kirchenmitglieder sind dort unter 25 Jahren.
Nach eingehender Diskussion lehnte die Synode den Antrag, eine weitere (5.) Planstelle für den Kreisjugenddienst im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland zum 1. Januar 2014 einzurichten, dennoch mit knapper Mehrheit ab. In der Debatte wurde allerdings gefordert, die Zuweisung der Jugendarbeitsstellen auf die Kirchenkreise zu überprüfen.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 23. bis 25. Mai in der Heimvolkshochschule Rastede. Auf der Tagesordnung der 11. Tagung stehen unter anderem die Handlungskonsequenzen, die sich aus dem Zukunftskongress der oldenburgischen Kirche im Juli 2012 ergeben.
Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1147-synode.html