Ab Donnerstag, 20. November, wird die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu ihrer zweiten Tagung im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammentreten. Auf der dreitägigen Sitzung wird sich das Kirchenparlament schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2015 beschäftigen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2015 erstmals nach doppischer Systematik erstellt wurde, werde die Synode mehr Zeit für ihre Beratungen benötigen, kündigte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen an. Mit der neuen Haushaltssystematik, die auch bei den Kommunen Anwendung findet, könnten zukünftig Abschreibungen und Wertverluste mit eingerechnet und berücksichtigt werden, erläuterte der Leiter der Finanzabteilung der oldenburgischen Kirche, Hartmut Pape.
Das Volumen des neuen Etats soll 84,25 Millionen Euro umfassen. Dank stabiler Kirchensteuereinnahmen, die mit 58,9 Millionen Euro eingeplant werden, erhöht sich der Haushalt der oldenburgischen Kirche leicht. Die Mehrausgaben werden durch weitere Planstellen in der Verwaltung, die Tariferhöhungen für Angestellte und durch einen erhöhten Finanzausgleich innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland begründet. Durch ein verändertes Zuweisungsverfahren der Kirchensteuern in Niedersachsen, das sich zukünftig an der Einkommensstärke der Regionen orientiert, muss für die oldenburgische Kirche mit drei Millionen Euro weniger an Kirchensteuern gerechnet werden. Auch werden durch die anhaltende Niedrigzinsphase geringere Zinseinnahmen erwartet. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine Rücklagenentnahme von 4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Um längerfristig den Haushalt zu stabilisieren, wird der Synode eine Strategieskizze vorgelegt, um die Handlungsfähigkeit der oldenburgischen Kirche in ihrer Eigenständigkeit zu erhalten, berichtete Bischof Jan Janssen. Dabei dürfe es sich nicht um eine reine Verwaltungsangelegenheit handeln. Eine Haushaltskonsolidierung könne nicht ohne eine theologische Begründung und die Beteiligung der Gemeinden vollzogen werden. Als ein Instrument werden die Budgetierung von Handlungsfeldern und die damit notwendige Definition von Zuständigkeiten vorgeschlagen. Eine Kontroll- und Steuerungsgruppe soll diesen Schritt vorbereiten und erste Ergebnisse auf der nächsten Synodentagung im Mai 2015 vorstellen. Ein Konzept soll dann für den Haushalt 2017 erarbeitet werden.
Die Diskussion über die Ergebnisse der Sonderprüfung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung durch das Oberrechnungsamt der EKD und den damit verbundenen Rücktritt von Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs werde im Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses erfolgen, kündigte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen an. Dieser Bericht hatte Mängel im Verwaltungshandeln sowohl in einer regionalen als auch in der zentralen kirchlichen Dienststelle festgestellt. Zwar hatte der Prüfbericht ausdrücklich festgestellt, dass die Mängel nicht einer Stelle allein zugeordnet werden können, aber Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs hatte die politische Verantwortung übernommen und am vergangenen Freitag seinen Rücktritt mitgeteilt. Es muss beraten werden, wie es weitergeht, sagte Bischof Jan Janssen.
Als ersten Schritt werde die externe Hilfe eines Interimsmanagements in Anspruch genommen, kündigte Janssen an, das auf der zur Zeit vakanten Stelle der Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Vorschläge für das operative Geschäft erarbeiten werde. Über die konzeptionellen Fragen müsse die Synode beraten, sagte Janssen. Dazu gehöre unter anderem auch die Frage, an welcher Stelle das Konzept der Verwaltungsstrukturreform fortgeschrieben und gegebenenfalls erweitert werden müsse. Dabei müsse das Verständnis der Dienstleistung gefördert werden. Gleichzeitig würden die Vorgänge transparent gemacht. Darum sei der Bericht des Oberrechnungsamtes Teil der Synodenunterlagen, um darüber auch öffentlich diskutieren zu können, sagte Janssen.
Weiter auf der Tagesordnung der 48. Synode stehen die Beratungen zur Änderung des Kirchengesetzes über die Zuweisung von Anteilen aus dem Landeskirchensteueraufkommen an die Kirchengemeinden sowie zum Kirchengesetz zum Vertrag über die Bildung einer Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Darüber hinaus werden die synodalen Ausschüsse und Arbeitsgruppen über ihre Arbeit berichten. Dazu gehört auch eine Vorlage über die Perspektiven für kirchliche Bestattungskultur und Friedhöfe in der oldenburgischen Kirche.