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Beratungen zum Pfarrstellenplan und zum Haushaltsgesetz stehen im Mittelpunkt


Mit einem Abendmahlsgottesdienst ist am Donnerstagmorgen, 21. November, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 12. Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet worden. In seiner Predigt (zu Lukas 19,1–10) betonte Pfarrer Joachim Tönjes, dass die Gedenktage im Vorfeld der Synode – Volkstrauertag sowie Buß- und Bettag – in eindringlicher Weise dazu ermahnten, dass die Synodalen zu Ihren Beratungen in Rastede in Stellvertretung „für unseren Herrn“ zusammenkommen. Kirche sei nicht die zu verwaltende Menge der Kirchensteuerzahlenden, sondern die „Gemeinschaft der Heiligen“, der Menschen, die zu Gott gehören, so Tönjes.

Beteiligung an der Beratungsstelle in Oldenburg wird fortgeführt
Nach einer sehr engagierten Diskussion haben die Synodalen mit sehr großer Mehrheit die Beschlüsse der 46. und 47. Synode zur Beendigung der finanziellen Beteiligung an der ökumenischen Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle in der Stadt Oldenburg aufgehoben.

In seiner mündlichen Einbringung der Vorlage zur Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle in der Stadt Oldenburg hatte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betont, dass die Synode im Mai 2008 beschlossen habe, das evangelische Engagements in der Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle in der Stadt Oldenburg zum 31. August 2013 zu beenden. Im November vergangenen Jahres habe die Synode die finanzielle Unterstützung dann nochmals um ein weiteres Jahr verlängert. „Unter Achtung der Souveränität der Synode und unter Beachtung der nach wie vor gültigen Beschlusslage“ bat er im Namen des Gemeinsamen Kirchenausschusses die Synode um Beratung und Beschlussfassung.

Die eingerichtete Arbeitsgruppe Synode zur Beratungsarbeit habe die Bedeutung der Arbeit in der Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle hervorgehoben, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Eicker. Darum solle die Arbeit an allen drei Standorten in Delmenhorst, Wilhelmshaven wie auch in Oldenburg fortgeführt werden.

Die Arbeit in den Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstellen in Delmenhorst, Wilhelmshaven und Oldenburg wird mit insgesamt 472.100 Euro gefördert. Die ökumenisch geführte Oldenburger Beratungsstelle erhält im Rahmen dieser Förderung rund 100.000 Euro pro Jahr.

Die Synode beschloss weiterhin, für das Oldenburger Münsterland ein evangelisches Beratungsangebot einzurichten. Das Beratungsangebot soll im Umfang von acht Wochenstunden an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Delmenhorst angebunden und von dort aus koordiniert werden. Eine Beteiligung der Kirchengemeinden und bzw. des Kirchenkreises Oldenburger Münsterland soll angestrebt werden.

Mehr Einsatz für Flüchtlinge
In einer Erklärung der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg anlässlich der Flüchtlingskatastrophen vor Lampedusa fordert das Kirchenparlament eine Veränderung in der Flüchtlingspolitik. So müsse unter anderem die Seenotrettung im Mittelmeer Priorität haben. Weiterhin sprechen sich die synodalen dafür aus, die mitgliedstaatliche Regelung aufzuheben, die die Seenotrettung durch Dritte unter Strafe stelle. Für Flüchtlinge müsse eine menschenwürdige Unterbringung geschaffen werden und ihnen ein faires und zügiges Asylverfahren gewährt sowie die Möglichkeit zur legalen Einreise für Schutzsuchende ausgebaut werden.

„Der Schutz des Fremden ist selbstverständlicher Teil unserer jüdisch-christlichen Ethik“, so die Erklärung der Synodalen. Flüchtlinge und Asylsuchende benötigten rechtlichen Beistand. Um diesen auch in besonders begründeten Einzelfällen zu ermöglichen, soll die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gemeinsam mit ihrem Diakonischen Werk einen Hilfsfonds einrichten. Die Synode bittet die Kirchengemeinden, sich angesichts steigender Flüchtlingszahlen und zunehmender Notwendigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Kommunen vor Ort für diese Mitmenschen einzusetzen und sie im Alltag zu unterstützen.

Die Erklärung richtet sich sowohl an die politischen und kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter in Bund und Ländern als auch an die Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche und an die christlichen Kirchen der Region.

Zur Umsetzung der Erklärung im Bereich der oldenburgischen Kirche soll der Gemeinsame Kirchenausschuss eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Diakonischen Werk einrichten.

„Das Personal ist die wichtigste, bedeutendste und kostbarste Ressource“
Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben einem Pfarrstellenplan zugestimmt, der zukünftig 250 Pfarrstellen umfassen soll. Dieser Pfarrstellenplan, den die Synode vor einem Jahr in Auftrag gegeben hatte, sei das Ergebnis eines intensiven Kommunikationsprozesses mit den Ausschüssen der Synode und der Pfarrvertretung, so Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Der neue Plan sieht dabei 30 zusätzliche Pfarrstellen für Projekte in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen vor. Dieses werde die Gemeinden vor Ort stärken und die Synode könne so entscheiden, wo sie theologische Schwerpunkte setzen wolle.

Der Pfarrstellenplan sei von drei Grundsätzen bestimmt, so Lenk weiter: 1. „Der Kirchengemeinde vor Ort muss durch den Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern, mehr als der bisherige Pfarrstellenplan erlaubt, gestärkt werden. Dies ist nötig, um die Veränderungsprozesse in Kirchengemeinden verlässlich und nicht nur mit einem Mindestmaß an Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern zu gestalten.

2. Die Pfarrstellen an Orten außerhalb der Ortskirchengemeinde ergänzen und unterstützen die kirchliche Arbeit in den Ortskirchengemeinden. Die gesellschaftliche Öffentlichkeit nimmt Kirche neben den Ortskirchengemeinden dann verlässlich wahr, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer sich in andere Systemen oder Institutionen mit Verkündigung, Seelsorge und Bildung einbringen.
3. Theologische Kompetenz in der Leitung der Kirche als Zuarbeit, Vorbereitung und oft verlässliche Partnerschaft nach innen und außen muss so hoch sein, dass die Ev.-Luth. Kirche als eigenständige Kirche im Konzert der EKD-Gliedkirchen eigene Beiträge eintragen und ihre Eigenständigkeit erhalten kann. Hier sind auf vielen Arbeitsgebieten bereits Partnerschaften geschlossen worden (z. B. Pastoralkolleg, Predigerseminar, Religionspädagogisches Institut, Fortbildung in den ersten Amtsjahren), weitere Partnerschaften sind zu suchen und auszubauen.“

In Blick auf die Ortsgemeinden regte Oberkirchenrätin Lenk an, in den kommenden Jahren die Bemessungen von Pfarrstellen neu zu untersuchen. In diesem Prozess sollen möglichst alle Kirchengemeinden mit ihren Gemeindekirchenräten und Pfarrerinnen und Pfarrer einbezogen werden.

Laut Oberkirchenrätin Lenk ist der Pfarrstellenplan gleichzeitig eine politische, konzeptionelle Entscheidung: „Mit einem Beschluss über den Entwurf geben Sie ein Signal an die Kirchengemeinden und an viele Orte an denen Pfarrerinnen und Pfarrer in Verkündigung, Seelsorge und Bildung arbeiten. Weiterhin geben Sie ein Signal an Menschen, die sich mit unserer Kirche beschäftigen, zum Beispiel junge Menschen, die sich überlegen Theologie zu studieren, um später ins Pfarramt zu kommen.“

In einer intensiv geführten Debatte hatte der Synodale Hanspeter Teetzmann im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf einen Abänderungsantrag einer Arbeitsgruppe zum Pfarrstellenplan eingebracht, der nur 237 Pfarrstellen vorsah. In Abänderung des Gesetzentwurfs sah dieser keine Altenpflegeheimseelsorgestellen als eigenständigen Pfarrstellenbereich vor, eine Kürzung von elf auf neun Stellen im Bereich Seelsorge in Kliniken, Reha-Einrichtungen und Hospizseelsorge, acht statt neun Pfarrstellen für Seelsorge und Bildung (Lektoren- und Tourismusarbeit) sowie elf statt 14,5 Pfarrstellen im Oberkirchenrat. Aufgrund der sinkenden Finanzmittel sei das Risiko zu hoch, 250 Pfarrstellen für die oldenburgische Kirche vorzuhalten, so die Arbeitsgruppe.

Es schloss sich eine intensive Aussprache an. Dabei berichtete der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Eicker, dass 250 Stellen auch aus Sicht des Finanzausschusses zuviel gewesen seien und darum zwölf Pfarrstellen mit einem Sperrvermerk versehen worden seien. Bischof Jan Janssen mahnte an, dass die sorgfältige Arbeit der Arbeitsgruppe, die den Pfarrstellenplan mit erarbeitet hatte, wertzuschätzen und nicht kurzfristig über Bord zu werfen. Kreispfarrer Michael Braun betonte, es sei letztendlich eine Auseinandersetzung über zwölf Stellen und nicht über Konzept insgesamt. Für ihn sei es wichtig, eine faire Basis zu etablieren, die auch in Zukunft noch genügend Pfarrerinnen und Pfarrer habe.

In geheimer Abstimmung lehnte die Synode den Abänderungsantrag, einen Pfarrstellenplan mit 237 Stellen einzurichten, mit 27 Nein- und 25 Ja-Stimmen, bei fünf Enthaltungen ab. In der zweiten geheimen Abstimmung über den Pfarrstellenplan mit 250 Stellen nahm die Synode den Antrag mit 26 Ja-, 22 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen an.

Das dazu gehörige Pfarrstellenplangesetz, das Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs einbrachte, wurde anschließend von der Synode mit großer Mehrheit genehmigt.

Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung für 2014 geplant
Im Blick auf steigende Ausgaben und den damit verbundenen langfristigen Abbau der Rücklagen, beschloss die Synode, den Oberkirchenrat zu bitten, zur 2. Tagung der 48. Synode im Jahr 2014, den Synodalen Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung vorzulegen. Insbesondere seien darin Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung und Kostensenkung vorzusehen.

In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen anzustellen, ob und gegebenenfalls wie eine Budgetierung der einzelnen Arbeitsbereiche/Dezernate des Oberkirchenrates und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung erfolgen kann, damit ein weiteres Abschmelzen der Rücklagen verhindert werden könne.

Förderung der Fortbildung von jungen Menschen beschlossen
Der Synodalausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit hat sich mit einer Eingabe aus dem Landesjugendpfarramt um Zuweisung von Mitteln für die Sicherstellung einer flächendeckenden Schulung für ehrenamtliche Jugendliche („Juleica“) befasst. In der zurückliegenden Praxis sei es dazu gekommen, dass die an den Schulungen teilnehmenden Jugendlichen auf sehr unterschiedliche Weise an den Kosten der Schulung beteiligt wurden. Einige Gemeinden hätten die Teilnahmekosten zum Teil übernommen, andere hingegen nicht. Die Praxis einer Beteiligung sei mit den Zielen der Ehrenamtsförderung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht in Einklang zu bringen, sagte der Ausschussvorsitzende Rüdiger Schaarschmidt. Um die gewünschte Beteiligung an den Schulungen auch im Sinne einer Nachwuchsförderung von Ehrenamtlichen unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Zielgruppe sicherstellen zu können, sei es sinnvoll, die Finanzierung der Schulungsmaßnahmen auf die Ebene des Landesjugendpfarramts als umsetzende Institution zu heben.

Nach kontroverser Diskussion beschlossen die Synodalen, dem Landesjugendpfarramts ab 2014 jährlich 53.000 EUR zweckgebunden für die Fortbildung von jungen Menschen (Juleica-Schulungen) zur Verfügung zu stellen.

Konzept Notfallseelsorge beschlossen
Die Synode hat das vorgelegte Konzept Notfallseelsorge zustimmend zur Kenntnis genommen und den Oberkirchenrat gebeten, das Konzept inhaltlich mit den Koordinatoren in den Kirchenkreisen weiter auszuarbeiten und ab sofort finanziell und in Fortbildungsangebote umzusetzen. Die Kosten sollen im Haushalt 2014 eingestellt werden (27.870 Euro pro Jahr).

Nachtragshaushalt beschlossen
Erstmals hat Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2013 in die 47. Synode eingebracht, da für die Versorgungsbeträge für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamte eine Einmalzahlung in Höhe von 22,6 Millionen Euro an die Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse (NKVK) zu zahlen ist. Immer mehr Menschen erhielten ihre Pension aus diesen Fonds, außerdem lebten die Empfängerinnen und Empfänger länger. Dem gegenüber stehe eine sinkende Zahl von Beitragszahlern.

Das Problem komme auf alle Landeskirchen zu, die ihre Ruheständler über die Versorgungskasse versichert hätten, erläuterte Friedrichs. Ebenfalls im Nachtragshaushalt müssen die Ausgaben für die Investitionen für das Blockhaus Ahlhorn mit 3,5 Millionen Euro und für den Ankauf von Pfarrhäusern mit 365.000 Euro eingeplant werden. Auf der Einnahmeseite wurde die Höhe der Kirchensteuereinnahmen ebenfalls korrigiert um 6,37 Millionen Euro Mehreinnahmen, so Friedrichs. Für den Nachtragshaushalt sollen 20 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden.

Haushalt mit 86,1 Millionen Euro in erster Lesung beschlossen
Mit einem Etat von 86,1 Millionen Euro hat Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs den Haushalt für das kommende Jahr eingebracht. Er sei rund 5,5 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Die Einsparziele der 46. Synode von 12,5 Millionen Euro habe die 47. Synode deutlich korrigiert. Angesichts der guten Ertragslage scheine dies hinsichtlich einmaliger Entscheidungen auch vertretbar. Dauerbelastungen müssten in der Zukunft jedoch wieder zurückgenommen werden, mahnte Friedrichs.

Größter Posten sind dabei die Gehälter der Mitarbeitenden mit 41,9 Millionen Euro. Erstmalig sind die Ausgaben für die Kirchenmusik in Höhe von 1,39 Millionen Euro, Zuweisungen für den Klimaschutz in Höhe von 250.000 Euro und für den Ökofond in Höhe von 350.000 Euro eingeplant. Die Beiträge an die Versorgungskasse steigen von 42 Prozent auf 48 Prozent, sodass die Kosten für die Pfarrerbesoldung von 20,3 Millionen Euro auf 22,9 Millionen Euro ansteigen.

In den Finanzausgleich der EKD wird die oldenburgische Kirche im kommenden Jahr 617.000 Euro zahlen müssen. Zugleich müssen die Zinseinnahmen deutlich nach unten korrigiert werden. Aufgrund der Lage an den Finanzmärkten könne nur noch mit einer dauerhaften Verzinsung von zwei Prozent gerechnet werden. Statt 3,7 Millionen Euro stehen damit nur noch 2,5 Millionen Euro hieraus zur Verfügung. Zur Deckung des Haushalts wird eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5,5 Millionen Euro notwendig sein. Durch die Veränderung des Verteilschlüssels der Kirchensteuereinnahmen in Niedersachsen müssten zusätzlich ab 2015 mit erheblichen Einnahmeverringerungen gerechnet werden, warnte Friedrichs.  

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Eicker, brachte ein, dass der Haushaltsposten für die Beratungsstellen u.a. wegen der Neubewertung des Personals in 2012 um 42.100 Euro auf 472,100 Euro erhöht werden müsse.

Zur besseren Umsetzung der konkreten Ziele des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2012“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg beantragte der Synodale Dr. Jobst Seeber, für drei Jahre eine zusätzliche Stelle für eine/n Klimaschutzbeauftragte/n einzurichten. Voraussetzung sei, dass diese Stelle durch ein 65%-Personalkostenförderung des Bundesministeriums für Umwelt bezuschusst werde. Die verbleibenden Personalkosten in Höhe von 20.000 Euro sollen aus dem vorhandenen Etat der „Zweckgebundenen Zuweisung Klimaschutz“ finanziert werden, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Stellenplan soll eine entsprechende Stelle eingeplant werden.

Die Synode stimmte den Änderungsanträgen zu und beschloss in erster Lesung den Haushalt.  

Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 21. bis 22. November in der Heimvolkshochschule Rastede. Die Herbstsynode beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2014 sowie einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2013. Auf der Tagesordnung stehen weiterhin die Beratungen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Darüber hinaus werden die Synodalen den Bericht der Lotsengruppe „Auf dem Weg ins Jahr 2030“ entgegennehmen und beraten. Der Bericht beschäftigt sich mit den Überlegungen, wie die Zwischenergebnisse der sich aus dem Zukunftskongress 2012 ergebenden Handlungskonsequenzen für die oldenburgische Kirche an die sich im Januar 2014 konstituierende 48. Synode übergeben werden können.

Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1247-synode.html 

Synodentagung in Rastede. Foto: ELKiO/D.-M. Grötzsch