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In der Begründung des Kirchensteuerbeirates für die Beschlussvorlage, die auf einen Vorschlag des Oberkirchenrates zurückgeht, heißt es, dass die Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche das Rechnungsjahr 2009 größtenteils nur durch Entnahmen aus Rücklagen ausgleichen konnten. Auch für das laufende Haushaltsjahr sei eine ähnliche Entwicklung absehbar. Die Kürzungen im Bereich der Zuweisungen an die Kirchengemeinden, bedingt durch die Einsparvorgabe der Synode, und steigende Personal- und Bewirtschaftungskosten seien ursächlich dafür.

 

Mit Blick auf die sich abzeichnende positive Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2010 im Vergleich zum Planansatz im Haushalt 2010 sei es nur konsequent, noch in diesem Jahr einen Ausgleich vorzunehmen, betonte der für Finanzen zuständige Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. „Dem Kirchensteuerbeirat obliegt hier eine hohe Verantwortung in der Abwägung zwischen notwendiger Finanzmittelausstattung und erforderlicher Zukunftsvorsorge. Dieser Verantwortung ist er in besonderer Weise gerecht geworden“, so Friedrichs.

 

Auf ihrer Tagung im November in Rastede hatten die Synodalen der oldenburgischen Kirche bereits die Entscheidung getroffen, die vor sechs Jahren beschlossenen Einsparziele sowie die Höhe der Zuweisungen an die Kirchengemeinden erneut zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe Controlling soll die dafür notwendigen Unterlagen für die Tagung der Synode im Frühjahr 2011 vorbereiten.