Der Evangelisch-Lutherische Oberkirchenrat ist von der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für das Bankwesen (BaFin) nicht betroffen. Das BaFin hatte zu Beginn der Woche mit der Feststellung des Entschädigungsfalles die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anleger der deutschen Lehman-Tochter entschädigt werden dürfen. Dabei blieb unklar, ob auch Anleihen institutioneller Anleger von dieser positiven Entwicklung profitieren können. Positive Auswirkungen für die Geldanlage der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg in Höhe von 4,3 Millionen Euro sind jedoch bereits aus dem Grund ausgeschlossen, weil die Gelder nicht über die deutsche Tochter sondern direkt bei der Lehman-Brothers-Investmentbank angelegt waren.