Mit der Einführung eines Leitfadens für verbindliche Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten bei Schwangerschaft und Elternschaft will die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg werdende Eltern dabei unterstützen, ihren Beruf und die sich verändernde Familiensituation besser zu vereinbaren. In dem Leitfaden sollen werdende Eltern und deren Vorgesetzte durch für beide Seiten verbindliche Gespräche darin unterstützt werden, den Tätigkeitsbereich geordnet zu übergeben und frühzeitig Gedanken bezüglich der Rückkehr an den Arbeitsplatz anzuregen.
Mit der Einführung des Leitfadens schärfe die oldenburgische Kirche ihr Profil als familienfreundliche und damit attraktive Arbeitgeberin, betont die Gleichstellungsbeauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Gabriele Rüsch-Tillmanns. Daneben diene der Leitfaden der Qualitätssicherung kirchlicher Arbeit. Neben der Unterstützung von Eltern und Vorgesetzten sei das Ziel des Leitfadens, familienfreundliche Maßnahmen auch organisatorisch zu verankern.
Der von der Gleichstellungsbeauftragten angestoßene Leitfaden wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe der oldenburgischen Kirche erarbeitet und von der Kirchenleitung beschlossen. Der Oberkirchenrat begrüßte im Rahmen der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Einführung des Leitfadens als Instrument verbindlicher Gespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden bei Schwangerschaft und Elternschaft. Der Oberkirchenrat beschloss darüber hinaus, nach zwei Jahren eine erste Auswertung durch die Arbeitsgruppe vornehmen zu lassen. Der Leitfaden wurde zur Umsetzung an die Mitarbeitenden und personalsachbearbeitenden Stellen der oldenburgischen Kirche sowie zur Empfehlung an die Kirchengemeinden gegeben.
Mit dem Leitfaden erhalten Mitarbeitende und Vorgesetzte umfangreiches Informationsmaterial und verschiedene Checklisten für strukturierte Gesprächsverläufe. Es wird dokumentiert, wie vor dem Eintritt des Mutterschutzes/der Elternzeit die derzeitigen Aufgaben der Eltern während deren Abwesenheit bewältigt werden können und wie der dazu notwendige Wissenstransfer zu gewährleisten ist. Damit soll dem Wunsch der Mitarbeitenden, ihren Arbeitsbereich geordnet zu übergeben und beruhigt in den Mutterschutz und/oder die Elternzeit gehen zu können, entsprochen werden.
Auch während der Elternzeit sollen die Eltern sich der Arbeitgeberin zugehörig und dort willkommen fühlen. Aus diesem Grund soll in den Gesprächen erörtert werden, ob die Mitarbeitenden wünschen, weiterhin an internen Informationen (z. B. an Hausmitteilungen, Rundschreiben, Stellenausschreibungen, Fortbildungsangeboten) und Veranstaltungen beteiligt zu werden. Die personalsachbearbeitenden Stellen sollen diese Wünsche in die Praxis umsetzen und darüber hinaus den Mitarbeitenden in Elternzeit nach Möglichkeit Vertretungs- und/oder Aushilfstätigkeiten sowie Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung ihrer Qualifikation anbieten.
Nach der Rückkehr der Eltern an den Arbeitsplatz sollen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kreative Lösungsansätze in den Bereichen Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitsorganisation und/oder Kinderbetreuung geprüft werden.
In vielen Einzelfällen sei das in der oldenburgischen Kirche im Bereich Arbeitszeitflexibilisierung bereits gängige Praxis, so Rüsch-Tillmanns. Die Verbindlichkeit des Leitfadens garantiere nun das Führen gemeinsamer Gespräche. Er gewährleiste darüber hinaus einen einheitlichen Standard hinsichtlich der Gesprächsinhalte sowie des Informationsmaterials für Eltern.
Ich erhoffe mir vom Leitfaden, dass er im Sinne der angestrebten kreativen Lösungen weitere Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie anregt und in die Praxis bringt. Dabei sind übrigens auch ausdrücklich die Väter angesprochen, so die Gleichstellungsbeauftragte.