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Der Synodalausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat auf seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf über die Änderung des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes (KMG) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Entwurf der Stellungnahme der Kirchenkonferenz zugestimmt. Das Votum war einstimmig. Damit hat die oldenburgische Kirche für eine EKDweite Errichtung und gegenseitige Anerkennung von Wiedereintrittstellen grünes Licht signalisiert. Der Gesetzentwurf wird der Synode der EKD bei ihrer Tagung vom 4. bis 9. November 2001 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er bedarf der Zustimmung aller 24 Gliedkirchen. 'Eine gestiegene Mobilität innerhalb der Gesellschaft und ein nicht zuletzt damit in Verbindung stehendes verändertes Gemeindezugehörigkeitsgefühl vieler Kirchenmitglieder erfordert eine gewisse Flexibilisierung im Kirchenmitgliedschaftsrecht' heißt es in der allgemeinen Begründung der Gesetzesänderung. Der Gesetzentwurf zielt auf eine gegenseitige Anerkennung der Wiedereintrittsstellen in allen Landeskirchen ab. Die Wiederaufnahmen sollen danach in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht der jeweiligen Landeskirche vollzogen werden. Gleichzeitig wird auch deutschen Soldaten, die im Ausland stationiert sind, der Wiedereintritt in die jeweilige Gliedkirche der EKD ermöglicht. Schließlich sieht der Entwurf auch bei vorübergehenden oder langfristigen Auslandsaufenthalten vor, dass die Kirchenmitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben kann. In der Gesetzesbegründung wird in diesem Zusammenhang auf das 'geänderte Mobilitätsverhalten der Menschen ebenso wie die wachsende Freizügigkeit innerhalb von Europa' verwiesen. Die konkrete Ausgestaltung der Wiedereintrittstellen wird in einem gesonderten Beschlussvorschlag des Rates der EKD geregelt. Danach sollen die Wiedereintrittsstellen von der jeweiligen Kirchenleitung 'errichtet oder anerkannt' worden sein und nur 'von besonders geeigneten und qualifizierten Personen' geleitet werden. Auch soll die  Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches überprüft' und die seelsorgerliche Begleitung sichergestellt werden.