30 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen haben am Freitagvormittag, 28. Februar, in der Willehad-Kirche in Wahnbek bei Oldenburg ihre Vokationsurkunden erhalten. Mit dem Gottesdienst wurden sie zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt.
In seiner Predigt betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker, dass sich die bundesdeutsche Gesellschaft massiv verändere. „Nicht nur der Stellenwert von Glauben, Kirche, Religion. Manche Veränderungen vollziehen sich teilweise dramatisch. Der Zusammenhalt in der Gesellschaft, unserer Demokratie, die Rolle der Medien und unser Umgang mit ihnen. Unsere Sprache wird roher und schonungsloser. 75 Jahre nach Auschwitz wird Unsagbares wieder schamlos ausgesprochen. Lange verdeckter Rassismus tritt offen und gewalttätig zutage. Obwohl es den meisten von uns materiell so gut geht wie noch nie zuvor, ist die wachsende Unsicherheit mit Händen zu greifen.“
Suche nach Antworten
Die Menschen beschäftigten viele Fragen wie: „Was wird werden angesichts des Klimawandels? Wie wird sich der Corona-Virus in Deutschland ausbreiten? Wie werden wir miteinander leben in einer immer heterogeneren Gesellschaft mit vielen Herkünften, Hautfarben, Religionen, Sprachen und Kulturen?“ Auch Kinder und Jugendliche suchten nach Antworten, denn es gehe „doch schließlich um ihre Zukunft!“, so Mucks-Büker.
Der Religionsunterricht nehme diese Fragen auf und suche nach Antworten, die sonst im Schulalltag so nicht wirklich vorkämen: „Woher kommen wir? Wer sind wir? Was kommt nach dem Tod? Wie will ich mein Leben gestalten?“ Gerade angesichts des Religionsunterrichts müssten sich die Menschen fragen lassen, „ob wir Kindern auf diese wichtigen Fragen des Lebens eine Antwort verweigern wollen.“
Vorbild und Gegenüber
Im Religionsunterricht hätten die Lehrkräfte die Chance, regelrecht zu Begleitenden der Schülerinnen und Schüler zu werden, so Mucks-Büker. „Eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn an dieser Stelle kommen Sie auch als Person ins Spiel. Werden Sie wichtig für die Kinder. Als Vorbild, als Gegenüber, weil Sie Freude am Lernen vermitteln, weil Sie die einzelnen Schülerinnen und Schüler unterstützen und ermutigen, weil Sie auch als Person und Persönlichkeit Orientierung geben.“
Vokation
Im Anschluss an den Gottesdienst überreichten Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker und Pfarrerin Kerstin Hochartz, Leiterin der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp) der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, den Lehrerinnen und Lehrern ihre Vokationsurkunden. Die Vokation ist die Voraussetzung, um evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Bestätigung wird von der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Mit der Vokation verpflichten sich die evangelischen Kirchen in Niedersachsen, den Dienst der Religionslehrkräfte zu begleiten und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.
Im Vorfeld hatten die Religionslehrkräfte aus dem Einzugsgebiet der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen an einer dreitägigen Vokationstagung zum Thema „Leben, Sterben, Tod“ im Ev. Bildungshaus in Rastede teilgenommen. Als Referentinnen waren dabei: Pfarrerin Kerstin Hochartz, Kerstin Prox, Fachberaterin für den Grundschulbereich, und Manuela Ehrt, Lehrkraft an der OBS Bookholzberg für den Bereich Sekundarstufe 1 sowie Schulpfarrer Fritz Pinne für die Sekundarstufe 2 und die Berufsbildenden Schulen, und die Fachberaterinnen für das Fach Evangelische Religion Ulrike Kuhlmann-Warning und Isolde Weiland.
Die Tagungsteilnehmenden haben den Gottesdienst musikalisch zusammen mit Popkantor Steffen Schöps vorbereitet, der den Gottesdienst auch musikalisch begleitet hat.
Zu den 30 Religionslehrkräften aus ganz Niedersachsen gehörten Lehrkräfte aus allen Schulformen: Förderschulen, Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen.
„Gemeinsame Sache“
Der Religionsunterricht ist in Deutschland „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendarinnen und Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung. Um eine Vokation zu erhalten, brauchen Lehrkräfte ein zweites Staatsexamen, die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und sie müssen eine Vokationstagung besuchen. Die Tagungen sind als religionspädagogische Fortbildungen konzipiert und enden mit einem Gottesdienst mit Verleihung der Vokationsurkunden.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bietet zwei- bis dreimal im Jahr eine Vokationstagung für je rund 30 Religionskräfte aus ganz Niedersachsen an. Entwickelt und durchgeführt wird sie von Referentinnen und Referenten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp). Weitere Vokationstagungen in Niedersachsen werden von den anderen Kirchen der Konföderation angeboten. Die Nachfrage ist sehr hoch. Es gibt stets Wartelisten.
Mehr zur Arbeitsstelle Religionspädagogik unter: www.arp-ol.de