Hannover (epd). Das niedersächsische Innenministerium und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), haben einen Pauschalvertrag zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen unterzeichnet. Damit könne das Land ab November die Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen, teilte das Innenministerium am Dienstag in Hannover mit. Im noch laufenden Jahr stehen dafür rund 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung.
Im Rahmen des Vertrages erlaubt die Gema den Angaben zufolge die Wiedergabe von Liedern über Tonträger oder Live-Musik - vorausgesetzt, dass für die Veranstaltung kein Eintrittsgeld genommen wird, die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt und der Organisator die Veranstaltung vorab online angemeldet hat. Für Live-Musik müssen im Nachgang außerdem die gespielten Lieder angegeben werden.
Ausgenommen von der jetzt getroffenen Regelung sind die niedersächsischen Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind. Diese sind den Angaben des Ministeriums zufolge bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Gema von den Gebühren befreit.
Grundsätzlich fallen Gema-Gebühren an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der Gema an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht.