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Das entspricht nach Angaben der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen nicht den Tatsachen. Die Entgeltverhandlungen in der DiN erfolgen auf der Grundlage des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie, das den sogenannten „Dritten Weg“ vorsieht, der neben der gesetzlichen Entgeltregelung für Beamte und Tarifverträgen der gewerblichen Wirtschaft und des staatlichen öffentlichen Dienstes steht.

 

Beim „Dritten Weg" werden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber. Die Diakonie hält am „Dritten Weg" fest, weil sie ihrem Auftrag gemäß die Verhandlungen nicht konfrontativ führen will. Das Ergebnis soll auf dem Verhandlungsweg ohne Auseinandersetzungen zustande kommen.

 

Es gibt weder bei der Konföderation noch bei der Diakonie in Niedersachsen Überlegungen, diesen den Kirchen verfassungsrechtlich garantierten Weg der Entgeltverhandlung zu verlassen. Das bestätigte auch der für Diakoniefragen zuständige Oldenburger Oberkirchenrat Olaf Grobleben.

 

Weiterhin sind Tarifvertragsverhandlungen auch deshalb ausgeschlossen, weil es keinen Arbeitgeberverband der Diakonie in Niedersachsen gibt, der nach seiner Satzung Tarifverhandlungen führen könnte.