Michael Kählke (37) wird neuer Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Er ist damit Kopf der Zentralen Dienststelle mit vier Abteilungen sowie sechs Regionalen Dienststellen der kirchlichen Verwaltung, verteilt über das gesamte Oldenburger Land. Die Berufung von Michael Kählke erfolgte durch den Ev.-luth. Oberkirchenrat mit Genehmigung des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) der oldenburgischen Kirche.
Anfang April wird Michael Kählke in den Dienst der oldenburgischen Kirche wechseln. Damit wird die Leitungsstelle in der Kirchenverwaltung wieder besetzt, die seit über drei Jahren vakant war und durch Vertretungsregelungen überbrückt wurde.
Als Stadtoberamtsrat leitet der 1978 in Neustadt am Rübenberge geborene Kählke seit 2014 die Abteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Wolfsburg. Zu seiner Abteilung gehören dort unter anderem die Bereiche Finanzwesen, Controlling, Elternbeiträge, Elterngeld, Tagespflege, Bau und Modernisierung, Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft, Fachplanung und Qualitätsentwicklung. Davor war Michael Kählke im Kirchenamt Hildesheim tätig und dort von 2012 bis 2014 für die Betriebswirtschaftliche Geschäftsführung für Kindertagesstätten sowie die Stellvertretende Fachbereichsleitung zuständig.
Nach seinem Abitur (1997) sowie Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz (1997/98) studierte Kählke Allgemeines Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim (1999 bis 2002) sowie berufsbegleitend Public Management (Masters of Arts) an der Hochschule Harz in Halberstadt (2010 bis 2012).
Die Gemeinsame Kirchenverwaltung besteht aus der Zentralen Dienststelle in Oldenburg und den Regionalen Dienststellen Ammerland, Delmenhorst / Oldenburg Land, Friesland-Wilhelmshaven, Oldenburger Münsterland, Oldenburg Stadt und der Wesermarsch. In der Zentralen Dienststelle sind die Abteilungen Allgemeine Verwaltung, Bau und Liegenschaften, Finanzen und Personal verortet. Die Regionalen Dienststellen sind für die die Haushaltsplanung und Rechnungsführung der Kirchengemeinden und -kreise, die Personalverwaltung und Verwaltung der Friedhofsgebühren, die Erhebung und Einziehung der Gebühren für die Kindertagesstätten, die laufende Bauunterhaltung sowie Baumaßnahmen in begrenztem Umfang zuständig.