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Ministerpräsident Weil würdigt Zusammenarbeit mit Kirchen

Hannover (epd). Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die engen Beziehungen des Landes mit den Kirchen gewürdigt. „In Zeiten tiefgreifender Veränderungen ist dieser Dialog wichtiger denn je“, sagte er am Dienstagabend in Hannover bei einem Festakt zum 60-jährigen und 70-jährigen Bestehen zweier bedeutender Staatskirchenverträge. Dabei ging es um den 1955 geschlossenen Loccumer Vertrag mit den evangelischen Kirchen und das Niedersachsen-Konkordat mit der katholischen Kirche aus dem Jahr 1965.

Diese Verträge stünden für eine „vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen“, unterstrich Weil vor rund 180 geladenen Gästen im Alten Rathaus: „Beide Vereinbarungen haben verlässliche Grundlagen für Dialog und Zusammenarbeit geschaffen - geprägt von Respekt und gemeinsamer Verantwortung für die Gesellschaft.“

Sie seien historische Dokumente, die einen Beitrag zur Stabilität des anfangs fragilen Landes Niedersachsen geleistet hätten. Bis heute hätten sie nichts von ihrer Bedeutung und Aktualität eingebüßt. Die Kirchen würden auch dafür gebraucht, ihre Stimme für die Schwachen zu erheben, sagte Weil: „Insofern ist es gut, wenn sie sich als gelegentlicher Dorn im Fleisch der Landespolitik betrachten.“

Die beiden Vertragswerke regeln die Zusammenarbeit des Landes mit den evangelischen Kirchen und den katholischen Bistümern auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Im Einzelnen geht es etwa um den Schutz der Sonntage und kirchlichen Feiertage, den Religionsunterricht und die Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen.

Der Vorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit, wies auf die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für die Gesellschaft hin. Beiden gehe es darum, „das Gemeinwohl zu fördern und die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes zu begleiten“. Der Loccumer Vertrag sei der „Grundpfeiler“ ihrer guten Beziehungen.

Zugleich hob Adomeit den dort verankerten Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen hervor. „Dass die Kirche nicht schweigen darf, wenn antidemokratische Kräfte sich anmaßen, die Grundlagen unserer Gesellschaft anzugreifen, nämlich Menschenwürde, Nächstenliebe und Zusammenhalt, das ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus“, betonte er. Daran wolle sich die Kirche weiter orientieren. Sie sei nicht nur ein Ort des Glaubens und der Seelsorge, sondern auch „ein Akteur im öffentlichen Leben“.

Für die katholische Kirche unterstrich der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, die Bedeutung des Niedersachsen-Konkordats für das gute Verhältnis zwischen Staat und Kirche im Land. „Rückblickend darf man sagen, dass dieser Vertrag sich bewährt hat“, erklärte er. Das Land und die katholische Kirche pflegten ein sehr konstruktives und freundschaftliches Miteinander. „Das dient letztlich dem Wohl aller Menschen in Niedersachsen.“

Zur grundsätzlichen Frage, ob die Säkularisierung unaufhaltsam sei, sprach bei dem Festakt Professor Hans Joas, Religionssoziologe aus Berlin.

Der Loccumer Vertrag wurde vor 70 Jahren, am 19. März 1955, im Kloster Loccum bei Nienburg von der Landesregierung und den fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen unterzeichnet. Er war der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und wurde zum Vorbild für alle weiteren deutschen Staatskirchenverträge. Zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gehören die lutherischen Landeskirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer.

Das Niedersachsen-Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Vatikan. Es wurde am 26. Februar 1965 unterzeichnet. Im Konkordat geht es unter anderem um den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Ausbildung der Religionslehrer und die Präsenz katholischer Vertreter im Rundfunkwesen.

Ein Beitrag des Evangelischen Pressedienstes Niedersachsen-Bremen.

 

Das Grußwort von Bischof Thomas Adomeit (Oldenburg), dem Ratsvorsitzenden der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, bei der Festveranstaltung zum 70jährigen Jubiläum des Loccumer Vertrags können Sie hier herunterladen (pdf).
 

Land Niedersachsen und Kirchen würdigen Loccumer Vertrag

Der Loccumer Vertrag ist der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg

Das Land Niedersachsen und die evangelischen Kirchen im Bundesland haben den sogenannten Loccumer Vertrag gewürdigt, der vor 70 Jahren von beiden Seiten geschlossen wurde. Dabei hob Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Beitrag der Kirchen für Toleranz, Mitmenschlichkeit und sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft hervor: „Ich betrachte die Kirchen als einen echten Stützpfeiler unserer Demokratie“, sagte er. Deshalb werde das Land die Kirchen weiterhin in den politischen Dialog um Zukunftsfragen einbeziehen. Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit, unterstrich die bleibende Aktualität des Vertragswerks.

Der Loccumer Vertrag ist der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Er wurde vor 70 Jahren, am 19. März 1955, im Kloster Loccum bei Nienburg unterzeichnet. In dem Vertrag verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. „Das gelingt uns jetzt schon viele Jahrzehnte lang sehr gut“, sagte Weil. In Niedersachsen leben heute rund vier Millionen evangelische Christen, etwa die Hälfte der Gesamtbevölkerung.

„Wir brauchen Stimmen, die uns kritisch begleiten“

Rund vier Millionen Menschen in Niedersachsen sind evangelisch, das ist zurzeit etwa die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Organisiert sind sie in fünf Landeskirchen. Mit ihnen hat das Land Niedersachsen vor 70 Jahren den sogenannten Loccumer Vertrag geschlossen. Bundesweit gesehen war er der erste Staatskirchenvertrag in der Bundesrepublik. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hält die Kirchen heute für einen „echten Stützpfeiler unserer Demokratie“.

Herr Ministerpräsident, Staat und Kirche könnten ja eigentlich auch einfach so gut miteinander auskommen. Wozu braucht es einen Staatsvertrag?

Stephan Weil: Ein gutes Verhältnis spricht nicht dagegen, wesentliche Fragen auch vertraglich festzuhalten. Im Loccumer Vertrag verpflichten sich beide Seiten zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Das gelingt uns jetzt schon viele Jahrzehnte lang sehr gut, finde ich.

An welchen Stellen der politischen Arbeit ist aus Ihrer Sicht der Beitrag der Kirchen besonders gefragt?

Weil: Gemeinsame Handlungsfelder von Politik und Kirche, die mir besonders am Herzen liegen, sind der Bildungsbereich, also die Kindertagesstätten und Schulen in kirchlicher Trägerschaft, aber auch der für unsere Gesellschaft so wichtige Religionsunterricht. Dasselbe gilt auch für die soziale Arbeit. Die Kirchen engagieren sich in der Jugendarbeit, in der Unterstützung von alten Menschen, in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, in der Obdachlosenarbeit, der Schuldnerberatung, in Tafeln und Suppenküchen. Unverzichtbar ist auch ihr Einsatz im Gesundheitsbereich, von der Pflege über die Krankenhausseelsorge bis hin zu Besuchsdiensten. In manchen dieser Bereiche erreichen die Kirchen die Menschen oft besser als staatliche Institutionen.

Der Loccumer Vertrag ist der erste Staatskirchenvertrag in der Bundesrepublik. Was macht ihn so besonders?

Weil: Mit diesem Vertrag ist eine gemeinsame Verantwortung für die Gesellschaft in ein Regelwerk gegossen worden. Dies war so gut gemacht, dass der Vertrag zum Vorbild für zahlreiche nachfolgende Staatskirchenverträge wurde – übrigens auch für die Konkordate der Länder mit der katholischen Kirche. Inhaltlich ist es vor allem der hier festgehaltene Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen: Sie sollen ganz bewusst in die Öffentlichkeit hinein zu Grundfragen des politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen. Kirchliche Äußerungen können und sollen also, wenn das nötig ist, Partei ergreifen. Nach meinem Eindruck gehen die Kirchen mit diesem Auftrag verantwortungsvoll und mit Augenmaß um.

Zuweilen knirscht es aber zwischen Politik und Kirchen, etwa beim Thema Kirchenasyl. Ist Ihnen die Kirche manchmal zu politisch?

Weil: Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, Wünsche und Erwartungen werden aus vielen Richtungen an die Politik herangetragen. Das politische Gemeinwesen ist durchaus daran interessiert, dass in diesem Konzert unterschiedlicher Ideen auch das Interesse am Wohl der gesamten Gesellschaft vertreten wird und dass auch Menschen, die keine Lobby haben, gehört werden. Wir brauchen Stimmen wie die der Kirchen, um uns von ihnen kritisch begleiten oder anstoßen zu lassen, damit schützenswerte Einzelinteressen, die möglicherweise sonst vernachlässigt würden, Gehör finden. Und im Übrigen: Meinungsunterschiede in Sachen Kirchenasyl zwischen der Landesregierung und den Kirchen sehe ich nach meinen Gesprächen nicht.

Rüttelt das Kirchenasyl am guten Verhältnis zwischen Staat und Kirche?

Weil: Nein, auch in Fällen, in denen der Staat von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen könnte, um eine Abschiebung zu vollziehen, wird das Kirchenasyl vom Land geduldet, wenn es dafür im Einzelfall besondere Gründe gibt. Dies ist auch Ausdruck des Vertrauens des Staates in die Kirchen. Die Kirchen tun gut daran, ihrerseits kritisch zu prüfen, welchen Personen sie Kirchasyl gewähren.

Die Kirchen haben stark an Mitgliedern verloren. Sind sie aus Sicht der Politik inzwischen eine Nichtregierungsorganisation unter vielen?

Weil: Die Kirchen in Niedersachsen sind nicht nur religiöse Gemeinschaften, sondern auch unverzichtbare Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für Toleranz, Mitmenschlichkeit und sozialen Zusammenhalt. Das Land wird deshalb die Landeskirchen und Bistümer weiterhin in den politischen und gesellschaftlichen Dialog um Zukunftsfragen einbeziehen. Gerade in ihrem Engagement für den interreligiösen Dialog und in ihren vielfältigen sozialen, kulturellen und Bildungsaktivitäten sind sie unabhängig von ihrer Mitgliederzahl wichtige Partner im Rahmen unserer Bemühungen um Integration und Teilhabe. Ich betrachte die Kirchen als einen echten Stützpfeiler unserer Demokratie in Niedersachsen.

2018 hat Niedersachsen den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag eingeführt. Ist das auch eine Frucht des Loccumer Vertrages?

Weil: Feiertage gehören nicht zum Regelungsgehalt des Loccumer Vertrags. Aber das gute und konstruktive Verhältnis zwischen Land und Kirchen drückt sich eben nicht nur im Loccumer Vertrag aus, sondern auch darin, dass das Land einen Feiertag beschlossen hat, der evangelischen Ursprungs ist. Gerade dieser Feiertag aber hat darüber hinaus durchaus eine allgemein kulturelle Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Impulse der Reformation beeinflussen bis heute Politik, Sozialwesen, Sprache, Literatur, Kunst und Musik und sie haben die westlichen Wert- und Normvorstellungen wesentlich mitgeprägt.

Immer wieder wird die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gefordert, die auf Enteignungen von kirchlichem Besitz in napoleonischer Zeit zurückgehen. Dafür wäre ein hoher Einmalbetrag nötig, der bundesweit in die Milliarden ginge. Wie ist Ihre Position dazu?

Weil: Ich halte Ablösezahlungen an die Kirchen in einer solchen Größenordnung aufgrund der derzeitigen Haushaltslage in den Ländern für schlichtweg nicht darstellbar. Natürlich gibt es dabei eine gewisse Ambivalenz, weil es sich bei der Ablösung der Staatsleistungen um einen Verfassungsauftrag handelt, aber die aufgerufenen Beträge sind außerhalb aller Möglichkeiten. Wir haben in dieser Frage übrigens eine sehr große Einigkeit unter den Ländern. Ich glaube, dass die Staatsleistungen bei den Kirchen gut aufgehoben sind.

Kann der Loccumer Vertrag ein Vorbild für Verträge mit anderen Religionsgemeinschaften sein?

Weil: Natürlich können wir als Staat nicht nur Partner der christlichen Kirchen sein, sondern müssen und wollen auch ein vertrauensvolles Verhältnis zu anderen Religionen und Weltanschauungen pflegen. Und wir haben ja auch Vereinbarungen mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden und mit dem Humanistischen Verband. Die muslimischen Verbände streben ebenfalls eine Vereinbarung mit dem Land an. Solche Verträge müssen jedoch stets gesondert beurteilt werden. Insofern ist der Loccumer Vertrag sicherlich nicht eins zu eins auf andere Vertragssituationen übertragbar.

Vor acht Jahren hat Niedersachsen die Gespräche über einen Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften wegen einiger offener Fragen auf Eis gelegt. Im jüngsten Koalitionsvertrag heißt es nun, der Dialog solle fortgesetzt werden. Wann ist es so weit?

Weil: Das einvernehmliche Aussetzen der Gespräche über den Abschluss von Verträgen mit den islamischen Landesverbänden von Ditib und Schura im Jahr 2017 hatte nicht zur Folge, dass der Dialog mit diesen Verbänden abgebrochen wäre. Im Gegenteil, die Landesregierung und die islamischen Landesverbände haben ihre vielfältigen Kontakte fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Themen Prävention vor islamistischer oder salafistischer Radikalisierung, die Studiengänge für Islamische Theologie und Islamische Religion an der Universität Osnabrück, die Gefängnisseelsorge sowie den Islamischen Religionsunterricht an Schulen. Ob und wann wir die Gespräche über den Abschluss von Verträgen wiederaufnehmen und welche Fragen wir bis dahin noch miteinander klären müssen, werden wir weiterhin mit unseren Partnerinnen und Partnern auf beiden Seiten besprechen.


Der Loccumer Vertrag

Der Loccumer Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den dortigen fünf evangelischen Landeskirchen ist der erste Staatskirchenvertrag in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Er wurde vor 70 Jahren, am 19. März 1955, im Kloster Loccum bei Nienburg unterzeichnet. In dem Vertrag verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Zugleich regeln sie ihre rechtlichen Beziehungen.

Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung, die Anerkennung der Eigenständigkeit der Kirchen und erstmals in einem Staatskirchenvertrag der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales. Auch die Staatsleistungen an die evangelischen Landeskirchen sind im Loccumer Vertrag geregelt.

Mit dem Niedersachsen-Konkordat von 1965 ist das Verhältnis des Landes zu den katholischen Bistümern geregelt. In dem Konkordat geht es unter anderem um den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Ausbildung der Religionslehrer und die Präsenz katholischer Vertreter im Rundfunkwesen. Auch mit den jüdischen Gemeinden und mit dem Humanistischen Verband hat Niedersachsen einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen.


Hier können Sie den Staatskirchenvertrag nachlesen.

Bischof Thomas Adomeit spricht beim Festakt zum 70. Jubiläum des Loccumer Vertrags.
Bischof Thomas Adomeit spricht beim Festakt zum 70. Jubiläum des Loccumer Vertrags.
Festakt im Alten Rathaus in Hannover.
Festakt im Alten Rathaus in Hannover.