Zu einer Klausurtagung ist der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg am 5. und 6. Juni in Bremen-Schönebeck zusammengekommen. Im Mittelpunkt der anderthalbtägigen Beratungen des neunköpfigen Gremiums stand ein Rückblick auf die 5. Tagung der 47. Synode Ende Mai in Rastede sowie die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen, um entsprechende Synodenbeschlüsse aufzugreifen.
Hierzu gehören die Einberufung des bereits beschlossenen Beirats für das Evangelische Bildungszentrum Rastede (EBZ Rastede). Der Beirat soll laut Synodenbeschluss die inhaltliche Konzeption für das EBZ Rastede anpassen und weiterentwickeln unter Einbeziehung der vom GKA vorgelegten Vorstellungen zu einem Forum Bibel.
Im Blick auf den Diskussionsprozess zum Thema Auf dem Weg ins Jahr 2030 und den Synodenbeschluss, einen Reformausschuss einzurichten und im Sommer 2012 einen Zukunftskongress durchzuführen, beschloss der GKA die Einrichtung eines Projektbüros. Im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisse des Zukunftskongresses plant die Synode im November 2012, Handlungskonsequenzen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg zu beschließen.
Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk stellte im Rahmen der Klausurtagung Qualitätsstandards von Visitation in der Oldenburger Kirche vor. Der GKA beauftragte OKRin Lenk in Zusammenarbeit mit Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs mit der Ausarbeitung einer vorläufigen Visitationsordnung, die nach einer Erprobungsphase der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Weiterhin wurde das Referat I des Oberkirchenrates mit der Bildung einer Arbeitsgruppe beauftragt, die den neuen Leiter der Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dirk-Michael Grötzsch, bei der Ausarbeitung einer neuen Konzeption für die kirchliche Printpublizistik bis zur Herbsttagung der Synode unterstützen soll.
Der Gemeinsame Kirchenausschuss nimmt die Verantwortung für die Behandlung grundsätzlicher Aufgaben der Kirche wahr, solange die Synode nicht tagt. Ihm gehören die vier Mitglieder des Oberkirchenrates und fünf Mitglieder der Landessynode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Präsidentin der Synode, die Kraft Amtes Mitglied ist.