Zum Hauptinhalt springen

25 Lehrerinnen und Lehrer aus Niedersachsen haben am Freitag, 23. November, in einem Gottesdienst in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg ihre Vokationsurkunden erhalten. Dabei handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Von den 25 Lehrerinnen und Lehrern unterrichten 15 Lehrkräfte an Schulen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Sie sind an allen Schulstufen und -formen tätig.

Der Gottesdienst wurde von Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker geleitet. „Sie befinden sich in einer herausfordernden Aufgabe“, sagte Mucks-Büker zu den Pädagogen. Religionslehrer hätten in ihrer Tätigkeit die Aufgabe, die christlichen Traditionen weiterzuvermitteln, da die Familien für diese Weitergabe häufig ausfielen. Begleitet durch den Segen Gottes und die Fürbitte ihrer Mitchristen könnten die Lehrer ihren Dienst zuversichtlich tun.

Dem Vokationsgottesdienst war eine intensive Fortbildung von zweieinhalb Tagen in der Evangelischen Heimvolkshochschule in Rastede vorausgegangen. Dort befassten sich die Pädagogen mit dem Thema: „Die Bibel ins Leben holen“. Die biblischen Schriften seien für Religionspädagogen immer noch das wichtigste Medium im Religionsunterricht, diese wären bei Kindern und Jugendliche allerdings häufig mit starken Ressentiments behaftet, erklärte Pfarrer Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der oldenburgischen Kirche, der die Vokationstagung leitete.

Seit der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf das modulare System ab  November 2006, der Einführung der eigenverantwortlichen Schule sowie der Verbindung von Unterricht und einer Glaubens- und Frömmigkeitspraxis gibt es die Vokation, um an staatlichen Schulen in Niedersachsen das Fach Evangelische Religion erteilen zu können.

Durch eine Vokation begleitet die Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen den Dienst der Religionslehrkräfte und sie unterstützt diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote. Der Religionsunterricht ist „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die Kirchen der Konföderation ihre Mitwirkung für den Religionsunterricht wahrnehmen, so Eden. Voraussetzung dafür, eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung. Lehrkräfte mit Fakultas nehmen an zweieinhalbtägigen Kursen teil, fachfremd Unterrichtende an fünftägigen Kursen.                   

 

25 Lehrerinnen und Lehrer erhielten ihre Lehrerlaubnis, Evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.
25 Lehrerinnen und Lehrer erhielten ihre Lehrerlaubnis, Evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.