Hannover (epd). Die fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen wollen den Einzug von Menschen mit extremistischen Haltungen in ihre Kirchenvorstände und Gemeindekirchenräte verhindern. Am Freitag veröffentlichten sie eine Handreichung mit theologischen und den für die jeweilige Region geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen.
«Wenn sich jemand rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußert, kommt diese Person für ein kirchliches Leitungsamt nicht infrage», betonte der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen, der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Niedersachsen, Professor Gerhard Wegner, begrüßte die Vorgaben der Kirche.
In den kommenden Wochen wird in den Kirchengemeinden über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl für die kirchlichen Leitungsgremien im Frühjahr entschieden. Dabei soll laut der Empfehlung auch geprüft werden, ob diese extremistische oder gruppenfeindliche Positionen vertreten. Gleiches gelte für Personen, die Parteien, Vereinigungen und Initiativen angehören, die für solche Inhalte stehen.
Wegner betonte, mit ihrer Stellungnahme zeigten die Kirchen in Niedersachsen eine «ganz klare Kante» im Kampf gegen Extremismus und für die Demokratie. «Das ist vor allem angesichts des spürbaren Rechtsrucks in der Gesellschaft bitter nötig», sagte der Theologe. «Besonders der Hinweis, dass der Kampf gegen derartige Positionen nicht nur anlässlich der Kirchenvorstandswahlen, sondern jederzeit geführt werden muss, ist vorbildlich.»
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen entstand 1971 und repräsentiert heute mehr als drei Millionen Protestanten. Zu ihr gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer.