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Hannover/Bremen (epd). Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen werben für einen bleibenden Schutz des Karfreitags. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister rief dazu auf, den Tag als stillen Feiertag zu bewahren. «Unsere Gesellschaft lebt von öffentlichen Unterbrechungen, die Selbstverständlichkeiten und Alltägliches infrage stellen», sagte er am Dienstag. Der leitende Bremer Theologe Renke Brahms betonte: «An einem Feiertag macht unsere Gesellschaft verlässlich gemeinsam Pause.» Ausgenommen seien diejenigen, die unverzichtbare Aufgaben im öffentlichen Bereich wahrnähmen.

   Brahms und Meister wandten sich gegen die Kritik, die wie zurzeit in Bremen immer wieder daran geübt wird, dass es am Karfreitag gesetzliche Einschränkungen bei öffentlichen Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen gibt. Die Kritiker hätten ja gegen einen arbeitsfreien Tag nichts einzuwenden, sagte Meister. «Wer einen Feiertag als freien Tag in Anspruch nimmt, sollte den Grund für diesen Feiertag auch dann achten, wenn er nicht der eigenen Überzeugung entspricht», betonte der Bischof, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen ist.

   Auch Brahms rief zum Respekt auf. Für viele Menschen habe der christliche Feiertag als Tag der Stille und Einkehr, aber auch als Tag der Trauer große Bedeutung, sagte der theologische Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche. Der Karfreitag erinnere an den Tod Jesu am Kreuz. Er lenke den Blick damit auf Menschen, die unter Unrecht litten und denen Gewalt angetan werde. «Jesu Verurteilung und sein Tod weisen auf politisches Unrecht und Machtkalkül hin und zeigen, wie leicht sich eine Volksmasse manipulieren und aufwiegeln lässt.»

   Der Karfreitag werbe für Mitgefühl und Solidarität mit Menschen in Not, erläuterte Brahms. Weil Jesus am Kreuz um Versöhnung gebeten habe, sei er zugleich ein Tag der Versöhnung. «Das macht mir Hoffnung, dass in der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen von Syrien bis zur Ukraine, aber auch in unseren persönlichen Konflikten Versöhnung möglich ist», sagte der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

   In Niedersachsen sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht verboten. Das Bremer Feiertagsgesetz ist lockerer. Dort gilt das «Tanzverbot» am Karfreitag nur noch von 6 bis 21 Uhr.

   Zuletzt hatten in Bremen Schausteller den Wunsch geäußert, ihre «Osterwiese» am Karfreitag bereits ab 18 Uhr zu öffnen. Im vergangenen Jahr war die längere Öffnung durch eine Ausnahmegenehmigung möglich, nachdem das Volksfest zuvor durch einen Orkan zeitweise geschlossen werden musste und die Schausteller dadurch wirtschaftliche Schäden erlitten. Nach Ansicht der Bremischen Evangelischen Kirche war jedoch bereits die Ausnahme rechtswidrig und sollte sich nicht wiederholen.

epd