Hannover (epd). Der Theologische Vizepräsident der Landeskirche Hannovers, Ralph Charbonnier, hat die jüngsten Empfehlungen der Bund-Länder-Konferenz, Gottesdienste an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ausschließlich virtuell abzuhalten, als «sehr unerwartet» bezeichnet. Die Positionierung von Bundesregierung und Ministerpräsidenten beträfe die christlichen Kirchen in der Frage der Gestaltung ihrer höchsten Feiertage, betonte Charbonnier in einem am Montag veröffentlichten Schreiben an die rund 50 Kirchenkreise der größten Gliedkirche der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD). «Diese Frage ist so gravierend, dass eine sorgfältige eigene Urteilsfindung und Abstimmung mit den evangelischen Kirchen der Konföderation wie auch der katholischen Kirche notwendig sind», unterstrich der nach dem Landesbischof zweithöchste Theologe der hannoverschen Landeskirche.
Die Gemeinden hätten ihre Gottesdienste, ob virtuell oder in Präsenz, sorgfältig geplant, erläuterte Charbonnier. Sie benötigten möglichst bald verlässliche Auskünfte darüber, in welcher Form und unter welchen Maßgaben Gottesdienste gefeiert werden dürften. Aus diesem Grund wollen die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sowie die Bistümer Hildesheim und Osnabrück am morgigen Mittwoch eine gemeinsame Erklärung veröffentlichen. Zur Konföderation gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer.
Die Konföderation und das katholische Büro würden zeitgleich mit der Veröffentlichung der Erklärung in Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen treten. Mit einem endgültigen Ergebnis sei erst mit der Aktualisierung der Corona-Landesverordnung in den nächsten Tagen zu rechnen. «Erst wenn wir diese Rahmenbedingungen kennen, können wir konkrete Empfehlungen zur Entscheidungsfindung über das Stattfinden oder Absagen von Präsenzgottesdiensten erstellen», heißt es in dem Schreiben des Theologischen Vizepräsidenten.
Charbonnier betonte, die Gemeinden hätten bereits in der vergangenen Advents- und Weihnachtszeit schwierige Entscheidungen sehr verantwortlich getroffen. Dies sei auch jetzt wieder gefragt. «Gute Entscheidungen können auch hier nur vor Ort mit Blick auf räumliche, personelle und je eigene Überlegungen getroffen werden.» Das Landeskirchenamt werde die Entscheidungsfindung weiterhin durch Empfehlungen unterstützen.
Laut Bund-Länder-Beschluss ist eine «erweiterte Ruhezeit» zu Ostern vorgesehen. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt.