Der Krisenstab des Landes Niedersachsen hat den evangelischen Kirchen in Niedersachsen in einem Schreiben vom 7. April mitgeteilt, dass Kirchen nicht gänzlich geschlossen gehalten werden müssen. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirche ermöglicht werden, wenn die vorgegebenen Abstandsregeln eingehalten würden. Zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in Kirchen werde es nicht kommen. Dem Schreiben des Krisenstabs waren Gespräche zwischen den evangelischen Kirchen in Niedersachsen und dem Krisenstab vorausgegangen. Gottesdienste in Kirchen sind als Zusammenkünfte nach der Verordnung des Landes Niedersachsen jedoch weiterhin untersagt.
Der Bischof der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Bischof Thomas Adomeit, betont in einer ersten Stellungnahme, dass er erleichtert sei, „dass es nun eine mit dem Land abgestimmte Regelung für die Öffnung der Kirchen zum stillen Gebet gibt. Wir freuen uns über diese Aussage mit Blick auf die bevorstehenden hohen Feiertage, stellen sie doch die Bedeutung der christlichen Kirchen für das Miteinander der Menschen heraus.“ Die Empfehlung, die Kirchen im Oldenburger Land geschlossen zu halten, sei dem Krisenstab der oldenburgischen Kirche sehr schwer gefallen, so Adomeit. „Um der Ausbreitung des Virus Einhalt zu gebieten, ist die Reduzierung von Kontaktflächen dringend nötig. Der Kontakt mit Gott ist auch außerhalb von Kirchen möglich, aber wir suchen und bieten mit unseren Kirchen Unterstützung: Altar, Kerzen und durchbetete Räume erleichtern das Öffnen für eine Begegnung mit Gott.“
„Mit dem bevorstehenden Osterfest und dem verabredeten großen Glockengeläut am Ostersonntag um 12 Uhr feiern wir nicht nur die Auferstehung von Jesus Christus von den Toten, wir feiern das Leben. Dass dies nun auch wieder in den Kirchräumen stattfinden kann, bei aller Beschränkung der Begegnungen, erfüllt mich mit Dankbarkeit.“
Laut den Verordnungen von Bundes- und Landesregierung bleiben die Gottesdienste bundesweit weiterhin untersagt. Die Kirchen können jedoch unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln für das stille Gebet geöffnet werden.
Der Krisenstab der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am Mittwoch, 8. April, seine Empfehlungen überarbeitet, um den Gemeinden vor Ort eine hilfreiche Grundlage für die Entscheidung zur möglichen Öffnung einer Kirche zu geben. Die Entscheidung über die Öffnung einer Kirche treffen nun die Gemeindekirchenräte vor Ort.