In einem Gottesdienst in der Oldenburger St.-Lamberti-Kirche ist Dr. Susanne Teichmanis am Donnerstag, 21. April, von Bischof Jan Janssen als neue juristische Oberkirchenrätin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eingeführt worden. Die 48-jährige Juristin übernimmt die Leitung des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Ev.-luth. Oberkirchenrat.
Gerade im Amt einer juristischen Oberkirchenrätin, die für Recht und Finanzen zuständig ist, scheinen Kirche und Welt ein besonderes Verhältnis einzugehen, sagte Bischof Jan Janssen in seiner Predigt. „Es scheint, als prallten hier Kirche und Welt aufeinander, wenn es darum geht, der Kirche in der Welt die richtige Gestalt zu geben“. Tag für Tag bewege man sich in einem Prozess „zwischen menschengemachten friedenstiftenden guten Ordnungen und Gott bezeugenden, der Welt auch widerstehenden Ordnungen.“
Bischof Janssen erinnerte daran, dass es im Artikel III der Oldenburger Kirchenordnung heiße, dass die Kirche allein über ihre Lehre und Ordnung urteile. Und nach dem Wort Jesu aus dem Matthäusevangelium solle es „unter euch“ nicht so sein, wie unter den Herrschern und Mächtigen (Mt 20,25). Andererseits scheinen Kirche und Welt in genau diesen Aufgaben ein Ineinander einzugehen. Das Handwerkszeug der Welt, die Instrumente anderer Institutionen kämen gerade in den Feldern Recht und Finanzen zum Einsatz. Gesetze, Richtlinien, Kalkulationen, Planungen würden wie Gerüst und Geländer gebraucht, um das Zusammenwirken einer Gemeinschaft von Menschen zu gestalten und zu verwalten, auf Stand zu halten und zusammenzuhalten.
„Kirche und Welt bilden offenbar keine getrennten Räume. Sie bleiben in einem lebendigen Prozess aufeinander bezogen“, hob Bischof Janssen hervor. In dieser besonderen Balance stehe auch die oldenburgische Kirche von ihrer theologischen Orientierung und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung. So habe sie in der oldenburgischen Kirchenordnung sowohl das „klassisch lutherische“ Augsburger Bekenntnis als auch die Theologische Erklärung von Barmen als verpflichtende Bekenntnisschriften aufgenommen.
Nach dem Ersten seien die Kirchenordnungen zu befolgen, die ohne Sünde eingehalten werden können und die dem Frieden und der guten Ordnung in der Kirche dienen. Nach dem Zweiten habe die Kirche „mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, dass sie allein sein – Christi – Eigentum ist …“ Bischof Janssen betonte: „In dieser Balance zwischen Kirche und Welt bewegen wir uns Tag für Tag.“
Mit dem Amtseintritt von Susanne Teichmanis ist die Führungsmannschaft der oldenburgischen Kirche wieder komplett. Im November vergangenen Jahres war sie auf der 4. Tagung der 48. Synode zum neuen juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt worden. Seit 2007 war Teichmanis Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und als Mitglied der Kirchenleitung verantwortlich für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Zuvor war Teichmanis Richterin am Landgericht Saarbrücken und Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab.
Zu den Aufgaben ihres neuen Amtes gehören unter anderem die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungsprüfung sowie Finanzierung von Kindertagesstätten. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai 2015 verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wurde Teichmanis unbefristet berufen. Sie ist Nachfolgerin von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April 2015 aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden war.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat mit ca. 450 Beschäftigten ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 116 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt rund 429.000 Gemeindegliedern.
Hier finden Sie den vollen Wortlaut der Predigt von Bischof Janssen.