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epd/dpa/oeh Der Loccumer Vertrag habe sich in Theorie und Praxis unter allen Regierungen und Kirchenleitungen bewährt. Dies sagte Bischof Peter Krug als Vorsitzender des Rates der Konföderation am Donnerstag im Kloster Loccum bei Nienburg. Das Land Niedersachsen und die fünf evangelischen Landeskirchen würdigten dort bei einem Festakt das 50jährige Bestehen des Vertragswerkes. „Es war und ist vernünftig und für beide Seiten förderlich, mit geregelten Beziehungen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen dem Gemeinwohl zu dienen“, fuhr der Ratsvorsitzende fort. Denn Kirche und Staat seien, unbeschadet ihrer verschiedenen und zu unterscheidenden Aufträge, beide auf den Menschen ausgerichtet.

 

Vor rund 400 Gästen bezeichnete der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Berliner Bischof Wolfgang Huber den Loccumer Vertrag heut genauso aktuell wie damals „Auch heute gilt, dass isch die Kirchen ihrem Auftrag zu öffentlichem Wirken zu stellen haben.“ Ministerpräsident Christian Wulff betonte, Kirche sei nicht nur ein „privater Verein zur seelischen Betreuung der Mitglieder.“

Der Loccumer Vertrag wurde am 19. März 1955 im Kloster Loccum als erster deutscher Staatskirchenvertrag nach Kriegsende unterzeichnet. Beide Seiten verpflichten sich darin zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche. Der Vertrag wurde zum Vorbild für alle weiteren Staatskirchenverträge in den deutschen Bundesländern, auch noch nach der Wiedervereinigung.