Zum Hauptinhalt springen

Am Montagmorgen hatte die Kriminalpolizei aufgrund des Verdachts des sexuellen Missbrauchs die Wohnung des Angestellten durchsucht. „Wir sind entsetzt über die Vorwürfe gegenüber unserem langjährigen Mitarbeiter, die uns sehr getroffen haben“, sagte der geschäftsführende Pfarrer Kai Wessels.
Der Mitarbeiter war seit dem 2. Oktober 1991 als Küster und Hausmeister
der Kirchengemeinde Fedderwardergroden beschäftigt. Zu seinen Tätigkeiten zählte die Vorbereitung der Räumlichkeiten für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen, die Pflege des Gemeindehauses und der Außenanlagen. Es gab keine Anhaltspunkte, so Wessels, die den Verdacht auf sexuelle Übergriffe hätten entstehen lassen können.

 

Am Montagabend bestätigte der Küster die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Daraufhin hatte der Gemeindekirchenrat einstimmig die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses beschlossen. Der Mitarbeiter hat alle dienstlichen Unterlagen und Schlüssel zu den Diensträumen der Gemeinde abgegeben.

 

„Entsprechend der Maßgabe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, nach der es bei sexuellem Missbrauch durch Mitarbeitende im Raum der Oldenburgischen Kirche keinerlei Toleranz gibt, hat die Kirchengemeinde Fedderwardergroden umgehend reagiert und die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet“, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Gleichzeitig haben die Kirchengemeinde und der Oberkirchenrat gemeinsam über die Polizei
den Opfern Hilfsangebote ausgesprochen.

 

AKTUALISIERUNGEN

  • Inzwischen hat die Kirchengemeinde Fedderwardergroden mit einem Brief auf die teilweise falsche Presseberichterstattung reagiert und einen Brief an Eltern und Erziehungsberechtigte der Kindertagesstätte sowie an die Konfirmandeneltern geschrieben. Den Brief finden Sie <media 8600>hier</media>.
  • Eine Reaktion auf den Prozess vor dem Landgericht in Oldenburg lesen Sie hier.