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Vechta (epd). Die katholische Kirche im Oldenburger Land verzichtet weiter auf die 3G-Regel in ihren Gottesdiensten. Da niemandem der Zutritt zu einem Gottesdienst verwehrt werden soll, behalte die katholische Kirche in der Region die bekannten Hygieneregeln mit Abständen und Teilnahmebegrenzungen bei, teilte das Bischöflich Münstersche Offizialat am Freitag in Vechta mit. Darum müsse niemand einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. «Die Hürden für die Teilnahme an regulären Gottesdiensten sollen so niedrig sein, wie es eben geht», sagte Weihbischof Wilfried Theising.

 

 

 

Darüber hinaus können die Pfarreien ab Montag (11. Oktober) bei besonderen Gottesdienste die 2G-Regeln anwenden, also Einlass nur für Geimpfte und Genesene, hieß es. Dies könne etwa bei Gottesdiensten im kleinen Kreis oder bei familiären Anlässen der Fall sein. Aber auch bei Trauungen, Trauerfeiern und Taufen könnten die leitenden Pfarrer im Einzelfall entscheiden, die 2G-Regel anzuwenden. Wenn sichergestellt sei, dass alle Teilnehmenden und Akteure geimpft oder genesen sind, sei die Feier ohne besondere Abstände und ohne das Tragen einer Maske möglich. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Nachweispflicht befreit.