Im Streit um Bremer Kirchenasyle hat die Innenbehörde auf Anfrage der CDU Zahlen veröffentlicht. Die Debatte bleibt jedoch ein sensibles Thema, das nach Ansicht der evangelischen Kirche nicht öffentlich ausgetragen werden sollte.
Bremen (epd). Nach dem gescheiterten Versuch, einen 25-jährigen Somalier Anfang Dezember aus einem Kirchenasyl in der Bremer Neustadt abzuschieben, hat die Innenbehörde am Donnerstag auf Anfrage der CDU in der Innendeputation einen Bericht vorgelegt. Danach waren zwischen März und Dezember vergangenen Jahres insgesamt 68 Personen aus anderen Bundesländern in Bremer Kirchengemeinden untergebracht. Die meisten Geflüchteten (37) kamen aus Nordrhein-Westfalen. Aus Niedersachsen waren es 16, aus sieben weiteren Bundesländern suchten eine bis vier Personen Schutz im Kirchenasyl.
Der leitende Theologe der Bremischen Evangelischen Kirche, Bernd Kuschnerus, sagte auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), das Kirchenasyl bleibe eine Gewissensentscheidung der Gemeinden, die es gewähren. Darüber herrsche auch in den Gesprächen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Einverständnis. Beide Seiten wollten am bewährten Dossierverfahren festhalten, das die Kirchen im Land Bremen stets eingehalten hätten. «Wir möchten die Debatte um das Kirchenasyl nicht in der Öffentlichkeit führen. Das hilft den betroffenen Menschen nicht. Außerdem beteiligen wir uns nicht an parteipolitischen Debatten.»
Die Innenbehörde verwies in dem Bericht auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Danach gewährten Kirchengemeinden in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2021, 2022, und 2023 jeweils 16, 30 und 90 Mal ein Asyl. Bis einschließlich Oktober 2024 zählte das BAMF 202 Kirchenasylfälle. Wie viele Menschen sich zum Jahreswechsel in einem Bremer Kirchenasyl befunden haben, sei nicht bekannt.
Auch warum so viele Menschen aus anderen Bundesländern Schutz in einem Bremer Kirchenasyl suchen, sei nicht bekannt, hieß es in dem Bericht. Viele Personen hätten zuvor ihr Asylverfahren bei anderen Ausländerbehörden durchlaufen. Darum «liegt die Vermutung nahe, dass die Aufnahmebereitschaft bremischer Kirchengemeinden jedenfalls bundesweit bekannt ist», hieß es in dem Bericht. Eine gezielte Vermittlung nach Bremen könne jedoch nicht belegt werden.
Das Kirchenasyl endet dem Bericht zufolge mit der Entscheidung des BAMF. Bleiben die Personen trotz einer Ablehnung weiterhin in den Räumen der Kirchengemeinden, falle dies nicht mehr unter den Begriff «Kirchenasyl». Auch bei der gescheiterten Abschiebung am 3. Dezember habe das BAMF den Fall zuvor am 19. November 2024 abgelehnt. Von der Abschiebung sei abgesehen worden, um eine Eskalation vor Ort zu vermeiden.
Derzeit sind seitens der Innenbehörde keine Abschiebungen aus dem Kirchenasyl geplant - auch dann nicht, wenn das BAMF den Fall abgelehnt hat. Dies wurde in einem Gespräch zwischen den Kirchenleitungen und Innensenator Ulrich Mäurer am 19. Dezember vereinbart. Die Verabredung gilt bis Ende Januar.