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Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ist gehalten, mit den Kirchensteuern verantwortungsbewusst umzugehen. Angesichts der zurückgehenden Einnahmen aus Kirchensteuern – im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland rechnet man bis 2020 mit einem Rückgang von bis zu 50 Prozent – ist Kirche mehr und mehr darauf angewiesen, ihre Arbeit über Erträge aus Rücklagen zu finanzieren. Um hier Zinserträge erwirtschaften zu können, die nicht von der Inflation aufgefressen werden, hat der Finanzausschuss der 46. Synode im Jahr 2005 eine moderate Veränderung der Anlagerichtlinien beschlossen.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg war mit unterschiedlichen Anlagen in einer Größenordnung von insgesamt 4,3 Millionen Euro über eine ihrer Hausbanken bei der US Investmentbank Lehman Brothers engagiert. Der Kauf der in Rede stehenden Papiere war durch die Anlagerichtlinie gedeckt. Nach derzeitigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass die für die Anlagen verantwortlichen Personen vollständig innerhalb ihrer Befugnisse handelten.

Die Geldanlagen waren als sicher eingestuft, der Verlust daher ein unvorhergesehenes Ereignis, das im Zuge der Finanzkrise nicht nur die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg getroffen hat. Die Lehman-Brothers wurde als viertgrößte, bereits 150 Jahre bestehende Investmentbank der USA als äußerst krisenbeständig eingeschätzt. Außerdem war Lehman Brothers auch eine Bank, die als politisch-korrekt wirtschaftend, also philanthropisch und nachhaltig, galt.

Dennoch schmerzt der Verlust des Geldes erheblich. Auch wenn die finanzielle Handlungsfähigkeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg durch die Entwicklung nicht gefährdet ist, ist der Einkommensausfall beträchtlich. Dieses Geld wird voraussichtlich durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden müssen. In jedem Fall sind aus dieser Entwicklung Veränderungen abzuleiten. Der Oberkirchenrat hat daher eine unabhängige Untersuchung veranlasst. Darüber hinaus wurde der Oberrechnungshof der Evangelischen Kirche in Deutschland gebeten, die gesamten Anlagen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu prüfen.

Der Gemeinsame Kirchenausschuss wird notwendige strukturelle und organisatorische Veränderungen einleiten, sobald Ergebnisse der in Auftrag gegebenen unabhängigen Untersuchung vorliegen.