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Haushaltsplan 2013 hat ein Volumen von 80,6 Millionen Euro

Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer 10. Tagung, die vom 15. bis 17. November in der Heimvolkshochschule Rastede stattfand, das Haushaltsgesetz mit dem Haushaltsplan 2013 mit einem Volumen in Höhe von knapp 80,6 Millionen Euro verabschiedet. Der Haushaltsplan enthält die zuvor abgestimmten Änderungen zum Blockhaus Ahlhorn (Seminarhaus und Jugend- und Freizeitheim der oldenburgischen Kirche) mit einem Volumen von 50.000 Euro und zum integrierten Klimaschutzkonzept in Höhe von 250.000 Euro.

Weiterarbeit nach dem Zukunftskongress
Zur Weiterarbeit mit den Ergebnissen des Zukunftskongresses vom Juli 2012 hat die Synode nach intensiver Diskussion beschlossen, Arbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen einzurichten: „Verhältnis Ortsgemeinde – Werke und Einrichtungen, andere Dienste“, „Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt“ und „Personalentwicklung kirchlicher Berufe“.

 

Unter dem Motto „Ein Land, das ich dir zeigen will – Auf dem Weg in das Jahr 2030“ hatten im Juli dieses Jahres auf dem Zukunftskongress über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Gemeinden und Arbeitsfeldern der oldenburgischen Kirche über den weiteren Weg der Kirche diskutiert und Ziele formuliert.  Die Arbeitsgruppen sollen die festgelegten Themen nun bis zum Ende der 47. Synode Ende kommenden Jahres behandeln und in die Beratungen der 11. und 12. Tagung der Synode einbringen. Spätestens im November 2013 wollen die Synodalen erste Umsetzungsbeschlüsse fassen.

 

Weiterhin wurde eine sogenannte „Lotsengruppe“ benannt, die die Koordination zwischen den Arbeitsgruppen herstellen und einen Übergabebericht an die 48. Synode vorbereiten soll. Dieser Gruppe gehören an: Bischof Jan Janssen, Synodenpräsidentin Sabine Blütchen und die Synodalen Christiane Geerken-Thomas, Friederike Meyer und Hanspeter Teetzmann.

Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene verabschiedet
Weiterhin haben die Synodalen das „Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene“ beschlossen. Das Gesetz geht auf die Beratungen der 9. Tagung der 47. Synode im Mai dieses Jahres zurück. Darin werden die zukünftige Wahl der Kreispfarrer oder der Kreispfarrerinnen durch die Kreissynode und die Aufgaben und Befugnisse der Kreissynoden und die des Kreispfarramts neu geregelt.

 

In dem neuen Gesetz sind die Kreispfarrstellen nun 100%-Pfarrstellen. Dabei übernehmen die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer kirchengemeindliche Aufgaben im Kirchenkreis mit einem Dienstumfang von 25 Prozent. Der Dienstumfang der Kreispfarrerin oder des Kreispfarrers für kreispfarramtliche Aufgaben beträgt 75 Prozent.

 

Gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern haben die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer keine dienstrechtlichen Befugnisse erhalten, sondern übernehmen lediglich die Regelung von Urlaubs-, Krankheits- und Vakanzvertretungen im Kirchenkreis.

 

Die Synode hat beschlossen, mit dem Kirchengesetz zur Stärkung der Mittleren Ebene eine „Ephoralzulage“ für Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer einzuführen. Da die Regelung dieser Gesetzesmaterie der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen obliegt, soll diese Kreispfarramtszulage in die oldenburgischen Besoldungsregelungen aufgenommen werden. Die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer erhalten für die Dauer der Wahrnehmung dieser Ämter eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem jeweiligen Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 und dem jeweiligen Endgrundgehalt nach der Besoldungsgruppe A 14.

Integrierter Klimaschutz
Die Synode beschloss, 250.000 Euro pro Jahr (mit Sperrvermerk) für die Arbeit der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz und Energie der oldenburgischen Kirche zu bewilligen. Weitere Stellen sollen vorerst nicht eingerichtet werden. Es soll jedoch eine Konzeption in Zusammenarbeit mit dem synodalen Beirat Umwelt, Klimaschutz, Energie erarbeitet werden, aus der Prioritäten und Kriterien zu den Handlungsfeldern für den integrierten Klimaschutz ersichtlich werden. Letzteres soll der Synode im Mai 2013 vorgelegt werden.

 
Kirchbaustiftung aufgestockt
Die Synode hat beschlossen, im Haushaltsjahr 2013 der Kirchbaustiftung der oldenburgischen Kirche einen Betrag in Höhe von drei Millionen Euro zur Aufstockung des Stiftungskapitals zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung soll aus der „Rücklage für Notmaßnahmen zur Substanzerhaltung bei Kirchengemeinden“ erfolgen. Damit erhöht sich das Stiftungskapital der Kirchbaustiftung auf insgesamt 4,8 Millionen Euro.

Beratungsstellen in der oldenburgischen Kirche
Der Gemeinsame Kirchenausschuss wurde von der Synode gebeten, eine konzeptionelle Weiterarbeit für die evangelische Beratungsarbeit in der oldenburgischen Kirche in Auftrag zu geben. Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss soll sobald wie möglich ein entscheidungsreifer Konzeptionsentwurf vorgelegt werden. Anschließend soll die Synode einen Bericht erhalten. Bis zur Vorlage der Konzeption sollen der Beratungsarbeit weiterhin die Gelder in der bisherigen Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinsame Agende beschlossen
Die Gemeinsame Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in den Gebrauch der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg übernommen und in der vorgelegten Fassung freigegeben. Die Synode empfiehlt den Gemeinden, Werken und Einrichtungen den Gebrauch der EKD-weit beschlossenen Agende.

Pfarrdienstgesetz der EKD übernommen
Die oldenburgische Synode hat die Übernahme des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossen. Einige „oldenburgische Besonderheiten“ seien erhalten geblieben, erläuterte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann. So wurde die Ordinationsformel der oldenburgischen Kirche beibehalten und in die Kirchenordnung übernommen.

Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen
Die Synode beschloss das Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen, mit dem die Kirchengemeinden grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Veräußerung von Grundvermögen erhalten sollen, wenn sie bestimmte Erlösverteilungsvorgaben einhalten. Das Gesetz bleibt für zunächst fünf Jahre in Kraft. Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundvermögen bleibt von dieser Regelung ausgeschlossen.

Konzept für Kirchenmusik
Die oldenburgische Synode hat ein „Konzept für Kirchenmusik in der oldenburgischen Kirche“ beschlossen. Darin sind für jeden Kirchenkreis drei hauptamtliche Kirchenmusikerstellen (1 A-, 2 B-Musiker) vorgesehen, deren Stelleninhaber beim Kirchenkreis angestellt sind, die bei Besetzung durch Zuweisungen der Oldenburger Synode an die jeweiligen Kreishaushalte bezahlt werden und für die von den Kirchenkreisen 10.000 Euro pro besetzte Vollzeitstelle an den landeskirchlichen Haushalt abgeführt werden sollen.

 

Im Vergleich zu anderen Kirchen innerhalb der EKD sei die Ausstattung der Kirchenkreise mit hauptamtlichen Kirchenmusikern mehr als dürftig, erläuterte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Kirchenmusik, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer. So komme die oldenburgische Kirche insgesamt auf 13,5 Stellen hauptamtlicher Kirchenmusiker. Die Stärkung der Kirchenkreise bringe auch die Notwendigkeit mit sich, die Kirchenkreise in die Lage zu versetzen, bestimmte Aufgaben auszuführen.

 

Die Synode stimmte der Vorlage der Arbeitsgruppe Kirchenmusik inhaltlich mit folgenden Maßgaben zu:

  1. Die Mehrkosten werden durch den landeskirchlichen Haushalt getragen.
  2. Gemeinden mit ausreichenden Eigenmitteln bekommen die Möglichkeit, die durch das Konzept genannten B-Stellen auf eigene Kosten auf A-Stellen aufzustocken.
  3. Geringfügige Modifikationen des Konzeptes, die sich im Verlauf der Gesetzesberatung als unabweisbar herausstellen sollten, sind Teil des Konzeptes.

 


Der Oberkirchenrat wurde gebeten, auf der Grundlage der Vorlage der Arbeitsgruppe Kirchenmusik einen Gesetzentwurf dem Rechts- und Verfassungsausschuss vorzulegen; mitberatend sind der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge sowie der Finanz- und Personalausschuss. Der Synode soll das Gesetz auf der 11. Tagung im Mai 2013 vorlegt werden.

Neuer Pfarrstellenplan in Auftrag gegeben
Der Oberkirchenrat wurde von der Synode beauftragt, einen neuen Pfarrstellenplan für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu erstellen. Der neue Pfarrstellenplan soll konzeptionell ausgerichtet und begründet sein und ggf. Anregungen des Zukunftskongresses aufnehmen. Der neue Pfarrstellenplan soll Auskunft geben über die Pfarrstellen die schon lange nicht mehr besetzt worden sind und deshalb aufgehoben werden können.

Bitte um Frieden im Nahen Osten
In einem kurzen Friedensgebet am Samstagmittag rief Bischof Jan Janssen zum Frieden im Nahen Osten auf. Während die Synode tage, sei überall in der Welt der Frieden gefährdet, flammten die Konflikte auf, herrsche Krieg, so Janssen.


„Wir denken heute besonders an die Menschen in Israel und Palästina, die unter dem Irrsinn dieses nicht enden wollenden Konfliktes leiden, trauern, sterben, Schuld auf sich laden. Möge auch unser Gedenken am Volkstrauertag morgen keine Pflichtübung der Ewiggestrigen werden. Möge unser Innehalten in aufrechte Haltung, möge unser Gedenken in lebendiges Gestalten münden. Mögen die Kräfte der Deeskalation siegen“, so der Bischof der oldenburgischen Kirche.

Die 11. Tagung der 47. Synode wird vom 23. bis 25. Mai 2013 in der Heimvolkshochschule Rastede stattfinden.

Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/947-synode.html 

10. Tagung der 47. Synode in Rastede. Fotos: ELKiO/D.-M. Grötzsch