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Oldenburg/Karlsruhe (epd). Die Grundrechte sind nach Ansicht des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, auch in der Corona-Pandemie intakt. «Es gibt weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick», sagte Harbarth der «Oldenburger Nordwest-Zeitung» (Samstag). «Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.» Grundrechte stünden abgesehen von der Menschenwürde nicht absolut. «Oft müssen mehrere Grundrechte, die in ein Spannungsverhältnis treten, bestmöglich zur Geltung gebracht werden.»
   
Eine Grundrechte würden in Corona-Zeiten in einer anderen Weise als vor der Pandemie ausgeübt, betonte der oberste Richter. So fänden etwa Demonstrationen unter Wahrung von Mindestabständen statt. «Das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt. Es gibt aber anders als vor der Krise neue Formen der Durchführung.»
   
Harbarth bezeichnete das Grundgesetz für Deutschland als Glücksfall. «Die grandiose Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (...) wäre ohne eine solch kluge Verfassung nicht möglich gewesen.» Das Grundgesetz genieße im In- und Ausland  roßes Ansehen. Die Corona-Krise zeige, dass es auch «für solch schwierige Phasen ein hervorragender Ordnungsrahmen ist».