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Bremen (epd). Mit einem Festgottesdienst zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes hat die Bremische Evangelische Kirche die Bedeutung des Artikels 9 in der Verfassung unterstrichen. Die Zusicherung «Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden» sei eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Zivilgesellschaft und eine lebendige Demokratie, sagte der Bremer CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp in einer Kanzelrede.

Die Feier war gleichzeitig der Abschluss einer Gottesdienstreihe, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) das Jubiläum der Verfassung gewürdigt hat. Beteiligt waren alle 20 Landeskirchen der EKD, die sich jeweils mit einem von 20 grundlegenden Verfassungstexten auseinandersetzten.

Den Anfang hatte im Mai am historischen Ort in der Bonner Lutherkirche der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Vorsitzende Armin Laschet gemacht, der sich mit dem Asylrecht beschäftigte. In Hannover ging es am selben Tag um die Präambel. In Bremen sprach Röwekamp nun in einem Rundfunk-Gottesdienst aus der historischen Stadtkirche Unser Lieben Frauen, den Radio Bremen live übertrug.

«Es gibt die Aufforderung an uns als Christen, nicht nur zu beten oder zu hoffen», erklärte der Jurist. Es gehe auch um den Aufruf zu Zusammenhalt und solidarischem Handeln, «zu kollektivem Engagement und individueller Verpflichtung, aus Zuversicht Wirklichkeit werden zu lassen».

«Wir können nicht hoffen, verschont zu bleiben von den Konflikten der Welt, wir müssen uns engagieren», betonte Röwekamp in dem Gottesdienst, der auch im Zusammenhang mit dem Buß- und Bettag stand. Der Christdemokrat, der Mitglied der bremischen Kirchenleitung ist, begrüßte in diesem Zusammenhang Forderungen nach einer allgemeinen Dienstpflicht als «Form der Verantwortung für das gemeinsame Wohl».

In der Bonner Lutherkirche wurde am 7. September 1949 der evangelische Gottesdienst vor der ersten Plenarsitzung des Deutschen Bundestags gefeiert. Im Münster in der Bonner Innenstadt kamen Parlamentarier zu einem katholischen Gottesdienst zusammen. Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai verkündet.