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Die Wichtigkeit einheitlichen kirchlichen Handelns auch auf EKD-Ebene unterstreicht der Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg in einer Sachstandsmitteilung zur Frage des kirchlichen Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vom 12. Juni 2002. In seiner Mitteilung verdeutlicht der Oberkirchenrat weiterhin die Erwartung an seine Amtsträgerinnen und Amtsträger, die 'Entwicklung der Beratungen in der oldenburgischen Synode abzuwarten'. Der Sachverhalt wird derzeit in zwei Ausschüssen der Synode beraten. Eine erste Stellungnahme hatte der Oberkirchenrat bereits im August 2001 abgegeben.

Der Gemeindekirchenrat in Jade hatte am 27. Mai beschlossen, dass 'gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften wie alle Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet' werden. Auch eine 'gottesdienstliche Begleitung' könne es für diese Paare geben.

In der Mitteilung des Oberkirchenrats wird auch auf den Beratungsstand der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Dezember 2001 aufmerksam gemacht, wonach bis zur Vorlage einer Stellungnahme zum Gesamtkomplex die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft 'nicht zugelassen werden kann'. Unter den 24 Gliedkirchen der EKD finden gegenwärtig nur im Bereich der nordelbischen Kirche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare statt.

oeh