Zum Hauptinhalt springen

Oldenburg/Hannover (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag stattgegeben, der die vom Land Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes nach mehreren Rissen untersagt. Gegen diese Ausnahmegenehmigung habe der Verein «Gesellschaft zum Schutz der Wölfe» erfolgreich Widerspruch eingelegt, teilte das Gericht am Freitag mit. Nach Ansicht des Gerichts werde sich die Genehmigung bei genauer Prüfung voraussichtlich als rechtswidrig erweisen (Az. 5 B 969/24). Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Nach Rissen mehrerer Rinder hatte die Umweltministerkonferenz am 1. Dezember vergangenen Jahres Schnellverfahren zur «Entnahme» von Wölfen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide erlaubt, ohne dass eine DNA-Probe abgewartet werden muss.

Niedersachsen hatte daraufhin Ende März als erstes Bundesland einen Wolf in der Region Hannover zum Abschuss freigegeben. Nach Ansicht des Oldenburger Gerichts hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als ausführende Behörde das Bundesnaturschutzgesetz dabei in unzulässiger Weise erweitert.