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Kindeswohlgefährdung – was ist das für Wort? Schön wäre es, wenn es dieses Wort nicht gäbe und noch sehr viel schöner, wenn es diesen „Tatbestand“ nicht geben würde. Die MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten haben den Auftrag, sich für das Wohl aller Kinder einzusetzen und bei Gefährdung dieses Wohles einzugreifen – das sieht der § 8a des achten Sozialgesetzbuches vor. Das bedeutet zunächst die Gefahren richtig zu erkennen, sehr sensibel weitere Schritte zu überlegen und geeignete Hilfen anzubahnen.

Für über 70 pädagogische MitarbeiterInnen der evangelischen Kindertageseinrichtungen in Delmenhorst finden dazu im September Schulungen statt. Ingrid Klebingat, Beauftragte für Kindergartenarbeit der Ev.-luth. Kirche Oldenburg, wird das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erläutern und für das Erkennen von Problemlagen sensibilisieren.

Diese Schulung wird im Oktober als Seminar für TrägervertreterInnen und Kirchenälteste ebenso angeboten werden. Da haben dann die Verantwortlichen für die Kindergärten die Möglichkeit, sich intensiv mit diesem wichtigen Auftrag auseinanderzusetzen.