Das Arbeitsgericht Oldenburg hat der Klage gegen die Kündigung der Pressesprecherin des Oberkirchenrates, Dr. Marlis Oehme, stattgegeben. Es folgte der Argumentation des Oberkirchenrates leider nicht, dass das ungebührliche Verhalten von Frau Dr. Oehme gegenüber Mitarbeitenden und Vorgesetzten ein ausreichender Grund für eine Kündigung sei.
Zu den geschilderten Vorfällen führte die Richterin Charlotte Groschupf bereits in der Verhandlung aus, dass es menschlich nachvollziehbar sei, wenn ein Arbeitnehmer in einem Personalgespräch schnippisch auftrete. Jeder Arbeitgeber müsse diese Emotionalität aushalten. Auf die Bewertung der Aggressivität der Klägerin ging die Richterin in der Verhandlung nicht ein. Auch den Antrag des Oberkirchenrates auf Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses wies das Gericht zurück.
Eine Kündigung bedeutet immer auch eine rechtliche Gratwanderung, sagte Oberkirchenrat Olaf Grobleben, der den Oberkirchenrat vor Gericht vertrat. Er kündigte an, dass der Oberkirchenrat die schriftliche Begründung des Urteils prüfen werde.
Wie bereits in der Verhandlung angekündigt, wird sich der Oberkirchenrat rechtstreu verhalten, erklärt Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Die Personalabteilung wurde sofort angewiesen, die Zahlungen - auch für den zurückliegenden Zeitraum - wieder aufzunehmen. Auch wird es zu einer Kontaktaufnahme zwischen den Vertretern beider Parteien kommen, damit sich beiden Seiten außerhalb des Gerichtes an einen Tisch setzen können. Eine Weiterbeschäftigung wird im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen und sowohl den Qualifikationen und Erfahrungen von Frau Dr. Oehme als auch den Anforderungen der Kirche Rechnung tragen. Wie auch Richterin Charlotte Groschupf in der Verhandlung gesagt hat, wird gleichzeitig aber berücksichtigt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Frau Dr. Oehme und der Kirchenleitung gestört ist.