Die 4. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am Samstag, 20. November, in zweiter Lesung einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2022 und ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Weiterhin soll es zukünftig ein Klimaschutzgesetz geben.
Angesichts fortbestehender Corona-bedingter Beschränkungen fand die Tagung zum dritten Mal als DIGITALE Synode statt. Da die Verhandlungen der Synode grundsätzlich öffentlich sind, konnten die Beratungen im Live-Stream verfolgt werden.
Die Synode habe sehr konzentriert und inhaltlich intensiv gearbeitet; „richtig gute synodale Arbeit“, so das Fazit von Synodenpräsidentin Blütchen. Dass bei den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr keine Beträge zu ändern waren, zeige aber auch die qualitative gute Vorarbeit durch die Kirchenverwaltung.
Für Bischof Thomas Adomeit sind insbesondere die Beschlüsse zum Klimaschutz wegweisend. Es sei mit Blick auf den Klimawandel eine Verschärfung beschlossen worden, nun würden „unumkehrbare Schneisen“ eingeschlagen. „Ich bin froh darüber, dass wir uns auf den Weg machen wollen. Und da bin ich auch stolz drauf!“, so Adomeit.
Oberkirchenrätin Gudrun Mawick zeigte sich angesichts des von der Synode beschlossenen Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt „froh, dass wir jetzt auch eine gesetzliche Grundlage haben, für das, was wir haben und für das, was wir ausbauen wollen.“ Schon jetzt gebe es eine Roadmap, zu der Schulungspläne für Mitarbeitende in bestimmten Berufsgruppen gehörten, wie auch eine Ansprechperson für Betroffene, die deren Interessen vertrete. Die oldenburgische Kirche werde sich an der Aufbereitung des Themas auf EKD-Ebene beteiligen, so Mawick. Sie sei guten Mutes, „dass wir da vorankommen“ und es sei auch ein lebendiger Prozess.
Für Franca Müller, Jugendpressesprecherin für die im Mai 2022 geplante Jugendsynode, ist das neue Format eine ganz große Chance, Jugendliche besser an Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. Sie hoffe, dass Jugendliche ihre Wünsche zum Ausdruck bringen können und die Synodalen die Offenheit haben, diese auch zu hören. Die Jugend brauche eine Stimme und die Chance, zu partizipieren und mitzugestalten. „Hoffentlich bekommt die Jugendsynode auch Rechte zur Mitarbeit in der Synode“, so die 19-Jährige aus dem Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, die gerade ein Freiwilliges Kulturelles Jahr bei der Evangelischen Jugend in Bremen absolviert. Wenn der Jugend die Möglichkeit zur Beteiligung an der Kirche gegeben werde, biete sich auch die Chance, dass sie weitermache, bei der Kirche bleibe und vielleicht später auch in Gemeindekirchenräten mitarbeite oder an anderen Orten der Kirche.
Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Einstimmig hat die oldenburgische Synode das Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit dem Kirchengesetz setzt die oldenburgische Kirche die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt um. Ziel sei es, eine möglichst einheitliche Praxis in den EKD-Gliedkirchen im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu schaffen, sagte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, die den Gesetzesentwurf eingebracht hatte.
Sinn und Zweck dieses Kirchengesetzes sei es, Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu treffen, so Mawick. Daher enthalte es beispielsweise Regelungen, wann die Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ausscheide (§ 5). Weiterhin fänden sich in § 6 des Entwurfes Maßnahmen, die seitens der Leitungsorgane vorbeugend getroffen werden sollen. Dazu gehöre, dass in allen Einrichtungen und Bereichen Schutzkonzepte erstellt werden. Eine Meldepflicht für alle Mitarbeitenden bei Hinweisen auf mögliche Vorfälle sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche zähle ebenfalls zum Regelwerk (§12).
Darüber hinaus werde mit dem Entwurf der rechtliche Rahmen für die bereits bestehenden Ansprech- (§ 8) und Meldestellen (§ 9) geschaffen. Mit der Ansprechstelle haben Betroffene, die sexualisierte Gewalt innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erfahren haben, eine erste Anlaufstelle. Sie soll Betroffene beraten und informieren. Die Meldestelle nehme entsprechende Meldungen entgegen und verfolge sie weiter. Ein Beirat müsse nun noch neu eingerichtet werden, so Mawick.
Oldenburgische Kirche plant Klimaschutzgesetz
Auf ihrer dreitägigen digitalen Tagung hat die 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschlossen, dass ein Klimaschutzgesetz für die oldenburgische Kirche erarbeitet werde soll. Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept, das die oldenburgische Synode im Jahr 2012 beschlossen habe, läge ein guter Maßnahmenkatalog vor, der kirchliches Handeln zur Reduzierung klimaschädlicher CO2-Emissionen im Detail beschreibe, berichtete Andrea Feyen, Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz & Energie der oldenburgischen Kirche. Die aktuelle Situation zeige aber die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Ziel müsse sein, bis 2035 klimaneutral zu sein, betonte Feyen vor der Synode. Damit würde die oldenburgische Kirche dem Beschluss der EKD-Synode vom 10. November 2021 folgen, in dem die EKD-Gliedkirchen dazu aufgefordert werden, eine datenbasierte Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität zu erarbeiten.
Dies könne der oldenburgischen Kirche auch gelingen, wenn das Ziel der Klimaneutralität und die Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für alle Einrichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbindlich geregelt sei und geeignete finanzielle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen würden.
Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Klimaschutz und des synodalen Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene beschlossen die Synodalen nach eingehender Debatte die Einrichtung einer Steuerungsgruppe. Darüber hinaus soll es zukünftig eine auf drei Jahre befristete 50% Stelle zur koordinierenden Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der oldenburgischen Kirche geben. Hierzu soll der Oberkirchenrat im Einvernehmen mit dem Finanz- und Personalausschuss und mit dem Gemeinsamen Kirchenausschuss bis März 2022 die Finanzierung zur Einrichtung der Stelle erarbeiten.
Das geplante Klimaschutzgesetz für die oldenburgische Kirche soll verbindliche Regelungen der Verantwortlichkeiten für die Maßnahmenumsetzung aufstellen und eine klare Finanzierungsstruktur enthalten. Weiterhin sollen folgende Punkte geregelt werden: Controlling-Konzept und Durchführung, Motivationsfördernde Anreize zur Zusammenarbeit der vor Ort Betroffenen sowie verschiedene verbindliche Rahmenbedingungen.
Synode beschließt ausgeglichenen Haushalt für 2022
Die Synodalen haben am Samstag in 2. Lesung einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Der Haushalt der oldenburgischen Kirche soll 99,06 Millionen Euro umfassen und liegt mit 1,26 Millionen Euro unterhalb des Haushaltsansatzes des Vorjahres, sagte Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen, der erstmalig den Haushalt der oldenburgischen Kirche vorstellte.
An Einnahmen erwarte die oldenburgische Kirche rund 98,28 Millionen Euro und Finanzerträge von 1,6 Millionen Euro. Bedingt durch die Corona-Pandemie würden die Erträge aus den Kirchensteuern aber erst 2023 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen. Allerdings werde bei den Kirchensteuern eine Ertragsverbesserung gegenüber dem Planjahr 2021 in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro erwartet. Der wesentliche Grund für die Ausgleichsfähigkeit des Haushaltsplanes liege in der Reduzierung der Rücklage, so Lütjelüschen. Zusätzlich sei es zu Verschiebungen und Reduzierungen im Bereich der Pfarrstellen gekommen.
Erprobungsphase für Interprofessionelle Teams
Am Freitagvormittag nahm die Synode eine Vorlage zu Interprofessionellen Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur Kenntnis. Interprofessionelle Teams in der oldenburgischen Kirche, in denen Teammitglieder mitwirken, die mit einem Budget aus einer unbesetzten Pfarrstelle angestellt sind, können aus Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst und aus Mitarbeitenden für die Geschäftsführung bestehen. Darüber hinaus sind den Bedarfen von Kirchengemeinden, Regionen und Einrichtungen dienliche Professionen in den Teams ausdrücklich erwünscht.
Die Synode beschloss weiterhin, den synodalen Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Ökumene und Mission zu beauftragen, die theologische Grundlegung und den Prozess der Interprofessionellen Teams theologisch zu begleiten. Der Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie soll den Prozess durch eine Stellungnahme inhaltlich begleiten.
Oberkirchenrätin Gudrun Mawick hatte das Konzept am Donnerstagnachmittag den Synodalen vorgestellt. In interprofessionellen Teams arbeiten Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Berufen mit ihren jeweiligen professionellen Perspektiven zusammen. Dieses können sowohl dieselbe Aufgabe als auch unterschiedliche Handlungsfelder betreffen.
Im Zuge der gegenwärtigen Herausforderungen sei es sinnvoll und geboten, interprofessionelle Teams zu erproben, betonte Mawick. Selbst eine Weiterentwicklung sei denkbar, dass die Akteurinnen und Akteure in der Zusammenarbeit ihre Rollengrenzen und Zuständigkeiten überschreiten und diese nach ihren berufsspezifischen oder persönlichen Kompetenzen neu aushandeln. Beispielsweise könne eine Diakonin in einer Region verabredungsgemäß die Leitung einer Kirchengemeinde übernehmen, eine Pfarrerin sei in dieser Region zuständig für verabredete Handlungsfelder – z.B. für die Konfirmandenarbeit und die Koordinierung des Besuchsdienstes, eine Kirchenmusikerin für die Kindergruppen, Senioren- und Erwachsenenkreise.
Dass freie Mittel erstmalig für die sogenannten „interprofessionellen Teams“ zur Verfügung gestellt werden können, ist laut Synodenpräsidentin Sabine Blütchen eine zukunftsweisende Neuerung, der die Synode gerne gefolgt sei.
Jugendsynode für Mai 2022 geplant
Für die 5. Synodentagung im Mai 2022 plant die oldenburgische Synode eine Jugendsynode. Dies wurde am Donnerstagnachmittag mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Ziel sei es, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, „jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Gaben und Ideen unmittelbar an der Gestaltung und Entwicklung der Kirche zu beteiligen“.
Es habe bereits mit der Jugendkammer, dem Landesjugendpfarramt und verschiedenen Gremien Vorgespräche gegeben, um dieses Vorhaben vorzubereiten. Dieses sei bereits so konkret, dass das Synodenpräsidium darum bitte, das Oldenburger Projekt „Jugendsynode“ voranzutreiben und im Rahmen der 5. Tagung der 49. Synode im Mai 2022 umzusetzen.
Für die Jugendsynode sollen rund 30 junge Gemeindeglieder aus der oldenburgischen Kirche eingeladen werden, mit den Synodalen das Jahresthema zu diskutieren und Beschlussvorschläge zu erarbeiten. Das Jahresthema, das die Synode im Mai dieses Jahres beschlossen hatte, lautet: „Welche Innovationen, Themen und Räume und grundsätzliche Veränderungen braucht es, damit die Ev.-Luth. Kirche Oldenburg ihrem Auftrag, ‚für Menschen da zu sein‘, gerecht werden kann?“ Die 30 Jugendsynodalen sollen in den Kirchenkreisen und aus den kirchlichen Jugendverbänden benannt werden. Die Findungsphase wird von der Jugendkammer und vom Landesjugendpfarramt geplant und organisiert.
Frank Lütjelüschen in das Amt des juristischen Oberkirchenrates eingeführt
Am Donnerstagnachmittag ist Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen mit einem festlichen Gottesdienst in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg von Bischof Thomas Adomeit offiziell in das Amt des juristischen Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt worden. Der 52jährige Jurist hat seine Stelle zum 1. November angetreten und nimmt zum ersten Mal als juristisches Mitglied des Oberkirchenrates an einer Synodentagung teil.
Mitten in schweren Zeiten mit zunehmenden Sorgen um die Gesundheit aufgrund steigender Corona-Zahlen sei es ein „Tag der Freude“, einen neuen Oberkirchenrat für die oldenburgische Kirche einführen zu können, sagte Adomeit in seiner Einführungsrede. Mit Frank Lütjelüschen habe die Kirche „Glück gehabt“. Es habe sich mit ihm ein Kandidat mit Zweitem juristischen Examen und der Befähigung zum Richteramt beworben, der auch Erfahrung aus dem Finanzbereich mitbringe. Zudem sei er Oldenburger und kenne Land und Leute, Kultur und Mentalität.
Darüber hinaus sei Frank Lütjelüschen ein Fachmann für Insolvenzrecht und Sanierung. „Wir nehmen dabei mehr den Sanierungsteil in Anspruch“, ergänzte Adomeit, denn „bei der Sanierung von Unternehmen muss man die Mitarbeitenden mitnehmen – verhandeln, überzeugen, glaubwürdig sein. Als Kirche brauchen wir Menschen, die ihre Werte authentisch einbringen – nur dann sind sie, nur dann ist die Kirche glaubwürdig. Das ist unser größtes Kapital auf dem Weg in die Zukunft.“ Das Geld werde weniger, die Ressourcen knapper und die Herausforderungen eher größer: „Kommunikation, Digitalisierung, Mobilität, Glaubensdiversität.“
Zur Person von Frank Lütjelüschen
Frank Lütjelüschen (52) stammt gebürtig aus Oldenburg. Er war im Mai 2021 im Rahmen der 3. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche zum juristischen Mitglied im Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewählt worden.
Zuvor war Lütjelüschen seit 2009 bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) schwerpunktmäßig für die Sanierung großer Kreditengagements zuständig, seit 2016 als stellvertretender Leiter der Gruppe Forderungsmanagement. Von 2009 bis 2016 war er bei der LzO im Bereich Recht und Sonderkredite mit Schwerpunkt Restrukturierung tätig. In den Jahren 2017 bis 2018 war er nebenberuflich Lehrbeauftragter für das Fach Bankrecht an der Jade Hochschule. Bis 2009 war Frank Lütjelüschen als Prokurist in mehreren Führungspositionen bei der Sparkasse Bremen tätig.
Frank Lütjelüschen hat von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit Abschluss Erste Juristische Staatsprüfung studiert und seine Ausbildung nach einem Rechtsreferendariat von 1996 bis 1998 am Oberlandesgericht Oldenburg mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Lütjelüschen ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.
Kirche stärker als „Hoffnungsräume“ ausgestalten
In seinem jährlichen Bericht zur „Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ hat Bischof Thomas Adomeit am Donnerstag dazu aufgerufen, die Kirche stärker als „Hoffnungsräume“ auszugestalten und sich stärker für Frieden, Gerechtigkeit und für die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen“, mahnte er. Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.
Die oldenburgische Kirche sei sowohl Teil der deutschen Gesellschaft als auch der Gemeinschaft der Glaubenden. Zudem sei Kirche aber auch ein „Hoffnungsraum“, „ein Ort der Freiheit von den Bindungen in dieser Welt“, ohne gesellschaftlichen Druck, ohne Anspruch, alles erreichen zu können, ohne Erwartung, „perfekt zu sein und keine Fehler zu haben und keine Fehler zu machen.“ Es dürfe nicht vergessen werden, diese „Hoffnungsräume“ auszugestalten, so Adomeit. „Ohne unsere Hoffnungsräume im Hier und im Dort bei Gott hätten unsere Aktivitäten keine Verbindung mit dem Grund, der Quelle unseres Daseins als Kind Gottes.“
Um Menschen zu erreichen, sei die Kirche gefordert, genau hinzuhören, was Menschen eigentlich suchten, betonte Adomeit. „Wir müssen nach Kommunikationskanälen suchen, nach verständlichen Vokabeln und neuen Formen. Was bieten wir an für die Sehnsucht auf Hoffnung und nach Freiheit?“ Das Profil, das die Kirche anbiete, sei gut, „unser Gott so groß und seine Nachrichten so lebensfördernd, dass wir das nicht weichspülen sollten und auch nicht verwässern.“ Dieses Profil könne sperrig im Weg sein und werde nicht jedem gefallen, aber es müsse erkennbar sein, denn es sei Gottes Profil, ermutigte der Bischof.
Auch die Fragen von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt gerieten immer wieder in den Hintergrund, „weil wir als Gesellschaft sehr mit uns selbst beschäftigt sind.“ Dabei machten Probleme und Sorgen nicht an Grenzen halt. Und doch „richten wir unseren Blick nur ungern z. B. an die polnisch-belarussische Grenze“, zu den Flüchtlingen im Mittelmeer oder zu Menschen in Afghanistan. Weil der Mensch zähle, zähle die Gerechtigkeit. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen.“ Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.
Die Corona-Pandemie und auch der Klimawandel zeigten, wie verletzlich die Welt sei, betonte Bischof Adomeit. Die Herausforderungen seien zwar global, aber die Lösungsansätze seien regional und sogar lokal zu suchen und zu entwickeln. „Ein weiter so kann es nicht geben!“ Er dankte den Menschen, „die für den Erhalt unserer Welt und den Schutz des Klimas auf die Straßen gehen. Die Bewegungen der Christians for Future, Fridays for Future, die Klimapilger und -pilgerinnen tragen dazu bei, dass wir dieses Thema angehen – auch in unserer Kirche, es steht auf der Agenda. Mut und Priorisierung können dazu beitragen, dass wir mithelfen, Gottes Garten verantwortungsbewusst zu bewohnen.“
1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, an das in diesem Jahr mit einem Festjahr erinnert werde, sei eine Bereicherung, so Adomeit weiter. Ohne das jüdische Volk wäre das Christentum gar nicht entstanden und hätte "unsere Kultur" prägen können. Schließlich sei Jesus Jude gewesen. „Und doch gab und gibt es schreckliche Anfeindungen. Wie sehr mussten Jüdinnen und Juden in unserem Land unter Ausgrenzung leiden. Dabei war der Holocaust der Höhepunkt, leider weder Anfang noch Ende des Antisemitismus. Für uns bedeutet das: Wir als Christinnen und Christen müssen noch stärker gegen den Antisemitismus eintreten.“
Hoffnung auf begrüßenswerte Perspektive für die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn
In seinem Bericht zum Blockhaus Ahlhorn betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker, dass die Gespräche mit einem möglichen neuen Träger weit vorangeschritten seien. Er habe die Hoffnung, mit Jahresbeginn 2022 die Übergabe so auf den Weg zu bringen, dass zum zweiten Quartal vor Ort eine neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen könne. Erst in dieser Woche hätte ein Sondierungsgespräch auf höchster Ebene stattgefunden, in dem diese Intention fest zum Ausdruck gebracht worden sei. Dies sein eine sehr begrüßenswerte Perspektive für die Zukunft des Blockhauses, so Oberkirchenrat Mucks-Büker. „Auch für uns würde das bedeuten, dass im Laufe des Jahres 2022 die Umsetzung der Synodenbeschlüsse zum Abschluss gebracht werden könnten. Ganz so, wie es auch die Haushaltsplanung gemäß den Synodenvorlagen vorsieht.“ Bis zur Entscheidung hätten beide Seiten bis auf weiteres Verschwiegenheit vereinbart.
Inzwischen habe eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden können, sodass die erforderlichen Unterlagen und Informationen ausgetauscht und geprüft werden könnten. Ortsbegehungen hätten stattgefunden und es werde angestrebt, zeitnah diesen Prüfungsprozess abzuschließen. Dann müssten die konkreten Übergabemodalitäten ausgehandelt werden. Gegenseitiges Vertrauen und höchste Vertraulichkeit in den Begegnungen und Gesprächen seien dabei zwei sehr wichtige Faktoren.
Erste konzeptionelle Ansätze würden auch die realistische Möglichkeit einschließen, „dass wir als Kirche mit unseren Gruppen und Tagungen das Blockhaus wieder als Gäste und Nutzerinnen und Nutzer besuchen können“, zeigte sich Mucks-Büker zuversichtlich.
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2021
Die Synode beschloss weiterhin den Zweiten Nachtragshaushalt der oldenburgischen Kirche für das Haushaltsjahr 2021. Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Einnahmen von 93,94 Millionen Euro auf 94,87 Millionen vor. Die Finanzerträge für das laufende Jahr in Höhe 2,41 Millionen Euro wurden nicht geändert. Dem gegenüber wurde die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 um 151.150 Euro auf nunmehr 100,32 Millionen Euro erhöht. Die Rücklagenentnahmen wurden von 4,7 Millionen Euro auf 3,92 Millionen Euro reduziert. Damit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt.
Im Zweiten Nachtragshaushalt seien sowohl Erhöhungen der Erträge, als auch noch nicht geplante Aufwendungen, die bis zu Erstellung des Nachtragshaushalts aufgelaufen seien, berücksichtigt worden, erklärte Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringung. Anlass für den Nachtragshaushalt seien Aufwendungen für die Abwicklung des Blockhauses Ahlhorn, insbesondere Personalaufwendungen, sowie die Nachzahlung einer EKD-Umlage des Vorjahres. Entsprechend dem Haushaltsgesetz müsse ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, wenn absehbar ein „erheblicher Fehlbetrag“ entstanden sei.
Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/4/49-synode