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Vor Gericht hatte der 55-Jährige gestanden, zwei minderjährige Jungen in 13 Fällen missbraucht zu haben. Über Jahrzehnte hatte er detailliert über die Besuche von Jungen ab 12 Jahren Tagebuch geführt. „Die Umstände und das Ausmaß der Taten, wie sie in der Verhandlung öffentlich wurden, sind unfassbar“, sagte der geschäftsführende Pfarrer der Wilhelmshavener Friedenskirche, Kai Wessels.

 

Der Täter, der seit 1994 in der Kirchengemeinde als Küster und Hausmeister beschäftigt gewesen war, hatte in seinem Schlusswort betont: „Das hatte mit der Kirche nichts zu tun“. Dies bestätigte Richter Dietrich Janßen in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich. Er habe für seine Taten keine Vertrauensposition in der Kirchengemeinde ausgenutzt.

 

„Nach wie vor ist aber die Vorstellung, dass hier jemand über Jahre im Verborgenen ein Doppelleben geführt hat und dass ein Teil der Taten in der Dienstwohnung geschehen sein sollen, sehr belastend. Das beschäftigt die Gemeinde sehr. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien“, so Wessels weiter.

Bereits nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle war vor Ort für die Opfer und ihre Familien ein breites Netz an Hilfsangeboten geknüpft worden. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Wilhelmshaven, der Beratungsstelle „Schlüsselblume“ e.V., dem Weißen Ring, dem Diakonischen Werk und der Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen standen und stehen weiterhin kompetente Ansprechpartner bereit, auch für Menschen die durch das Ereignis an eigene Erlebnisse erinnert werden.

Die Stellvertreterin des Bischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, zeigte sich „zutiefst bestürzt“ über die vor Gericht geschilderten Taten. „Auf tragische Weise bestätigt sich, dass es das einzig Richtige war, sich umgehend und mit allen Konsequenzen von dem Mitarbeiter zu trennen“, so Lenk weiter. „Den Verantwortlichen der Kirchengemeinde bin ich für ihre Courage und ihr unmissverständliches Handeln sehr dankbar. In Gedanken und Gebeten bin ich ganz bei den Opfern und allen Menschen in der Kirchengemeinde Fedderwardergroden, deren Vertrauen erschüttert wurde.“

Am Morgen des 17. Januars hatte die Kriminalpolizei aufgrund des Verdachts des sexuellen Missbrauchs die Wohnung des Angestellten durchsucht. Daraufhin hatte die Kirchengemeinde Fedderwardergroden umgehend auf die Tatvorwürfe reagiert. Am Mittag hatte sie ein sofortiges Beschäftigungs- und Hausverbot ausgesprochen, am gleichen Abend noch hat der Gemeindekirchenrat nach Anhörung des Küsters einstimmig die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Kündigung des Dienstwohnungsverhältnisses beschlossen. Der Mitarbeiter hatte am Abend alle dienstlichen Unterlagen und Schlüssel zu den Diensträumen der Gemeinde abgegeben und das Gelände der Kirchengemeinde endgültig verlassen. Auf Bitten der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die aus ermittlungstaktischen Gründen Aufschub erbat, erfolgt die Information der Öffentlichkeit aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.