Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg hat mit sofortiger Wirkung eine Auflage in ihre Pachtvertragsmuster aufgenommen, die eine mehrgliedrige, ortsübliche Fruchtfolge vorsieht. Damit soll dem Erhalt der biologischen Vielfalt verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und der Vermaisung der Landschaft sowie dem Anbau in Monokulturen entgegengewirkt werden. Die oldenburgische Kirche nimmt damit eine Initiative der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hohenkirchen auf, die sich dafür einsetzt, dass auf kirchlichen Pachtflächen erzielte Erträge nur für die Nahrungsmittelproduktion verwendet werden sollen.
Die oldenburgische Kirche entspricht mit ihrer Pachtauflage auch einer Empfehlung zur biologischen Vielfalt der Umweltbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirche, die in der kürzlich erschienenen Handreichung Kirchen und Biodiversität Anregungen für kirchliches Handeln geben. Mitte März hatten die Umweltbeauftragten die gemeinsame Standortbestimmung der kirchlichen Umweltarbeit auf dem Gebiet der Biodiversität, des Natur- und des Artenschutzes vorgelegt.
Eine kritische Auseinandersetzung mit der energetischen Nutzung von Biomasse war bereits Bestanteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der oldenburgischen Kirche, das die Synode im Mai 2012 verabschiedet hat. Organische Abfallstoffe (Gülle, Mist, Feldabfälle) können in Biogasanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden, so das Integrierte Klimaschutzkonzept, Monokulturen und die Vermaisung müssten jedoch verhindert werden.
In einem Rundschreiben an die Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche betonen Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs und die Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz und Energie der oldenburgischen Kirche, Kristine Ambrosy-Schütze, dass beim Anbau von Mais zur Energiegewinnung als (Ko-)Substrat in Biogasanlagen insbesondere der Anbau in Monokulturen ein Problem darstelle. Dem stehe die Herausforderung gegenüber, eine gesicherte Energieversorgung basierend auf erneuerbaren Energieträgern zu organisieren. Biomasse ist richtige und verantwortungsvolle Nutzung vorausgesetzt eine wichtige Säule der künftigen Versorgung, auf die nicht verzichtet werden kann. Sie ist klimaneutral, dezentral nutzbar und im Gegensatz zu Sonne und Wind speicherbar, so das Rundschreiben.
Auf der Grundlage der neuen Handreichung Kirchen und Biodiversität wolle die oldenburgische Kirche in dieser aktuellen Diskussion ein deutliches Zeichen setzen, so das Rundschreiben. In die Pachtvertragsmuster der oldenburgischen Kirche werde ab sofort folgende Bestimmung aufgenommen: Auf den Pachtflächen ist eine mehrgliedrige, ortsübliche Fruchtfolge vorzusehen.
Bereits im Mai 2010 hatte die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einstimmig beschlossen, dass auf kircheneigenen Ländereien kein gentechnisch verändertes Saatgut aufgebracht werden dürfe.
Weitere Informationen zur Handreichung Kirchen und Biodiversität finden Sie unter: www.ekd.de/agu/themen/biologische_vielfalt/biologische_vielfalt_empfehlung.html
Hier finden Sie das Integrierte Klimaschutzkonzept der oldenburgischen Kirche.