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Bedingt durch den erneuten bundesweiten Lockdown und die komplett eingebrochenen Buchungszahlen wird das Blockhaus Ahlhorn in einen vorübergehenden Winterschlaf versetzt. „Wir verfolgen stetig die aktuelle COVID-19-Situation in Deutschland und richten unser Handeln danach aus“, betont Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Die anwachsenden Infektionszahlen und die Appelle aus Politik und Wissenschaft, alle erdenklichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, hätten die oldenburgische Kirche veranlasst, dazu einen wichtigen Beitrag zu leisten, so die Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Ev.-luth. Oberkirchenrat in Oldenburg. 
   
Wie jedes Jahr stünden im Jugend- und Freizeitheim Blockhaus Ahlhorn auch in diesem Jahr über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel die Betriebsferien vor der Tür. „Aufgrund der aktuellen COVID-19-Lage im Land haben wir uns jedoch entschieden, dieses Jahr die Betriebsferien des Blockhauses Ahlhorn bereits ab Donnerstag, 17. Dezember 2020, beginnen zu lassen“, sagt Teichmanis. 
   
„Unter den jetzigen Corona-Bedingungen ist der Betrieb des Blockhauses Ahlhorn weder unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, noch deren Familien oder auch unseren Gästen gegenüber zu verantworten“, betont das juristische Mitglied des Oberkirchenrates. Aus diesem Grund würden die ohnehin schon bis zum 10. Januar 2021 geplanten Betriebsferien bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Das Blockhaus Ahlhorn werde somit in einen „vorübergehenden Winterschlaf“ versetzt. 
   
Ende Januar werde die Kirchenleitung dann die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrieb des Blockhauses Ahlhorn erneut beurteilen und entscheiden, ob der Winterschlaf des Blockhaus Ahlhorn noch darüber hinaus verlängert werden müsse.
   
Währenddessen arbeitet eine eigens ins Leben gerufene Arbeitsgruppe in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg mit Hochdruck an der Umsetzung des Beschlusses der oldenburgischen Synode. Ende November hatten die Synodalen mit großer Mehrheit beschlossen, dass sich die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aus der alleinigen Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückzieht. Der Oberkirchenrat war beauftragt worden, ein betriebswirtschaftliches, organisatorisches und rechtliches Konzept zu entwickeln und umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Weiterhin sieht der Beschluss vor, dass parallel Übernahmeverhandlungen mit anderen Trägern unter Einschluss möglicher Kooperationen oder Beteiligungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geführt werden. Hierzu hat der Oberkirchenrat die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, Gespräche mit potentiellen Interessenten über die Fortführungs- und Übernahmeperspektiven am Blockhaus Ahlhorn zu führen.
 

Jugend- und Freizeitheim Blockhaus Ahlhorn. Foto: ELKiO
Jugend- und Freizeitheim Blockhaus Ahlhorn. Foto: ELKiO