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Wilhelmshaven/Hamburg (epd). Die drei Wattenmeer-Nationalparks von Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein habe Hundebesitzer auf die Anleinpflicht hingewiesen. Um die nun brütenden Vögel nicht zu stören, gilt in Niedersachsen die Leinenpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli, wie die Nationalparkverwaltung am Freitag in Wilhelmshaven mitteilte. Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer auf Neuwerk herrsche eine ganzjährige Leinenpflicht. In Schleswig-Holstein müssten Hunde im Nationalpark und auf den Deichen und Vorländern immer an die Leine genommen werden.

Für einige Vogelarten habe die Brutsaison schon vor Wochen begonnen, hieß es. Wildvögel seien in dieser Zeit durch Gesetze und Verordnungen besonders geschützt. Auch junge oder verletzte Robben am Strand müssten vor neugierigen Hunden geschützt werden. Dies sei auch im Sinne der Vierbeiner, denn durch Kontakt oder durch Bisse wehrhafter Robben könnten Krankheitserreger übertragen werden.

«Schutzgebiete sind kein Hundespielplatz», sagte die Leiterin des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, Janne Lieven. Ihr Kollege aus Schleswig-Holstein, Michael Kruse, ergänzte, es sei egal, ob ein Hund den Vögeln hinterherjage oder nur schnuppernd umherlaufe. Allein seine bloße Anwesenheit setzte die Vögel unter Stress. Im Zweifelsfall verließen die Elterntiere das Gelege oder die Küken.

Auch für Rastvögel, die im Wattenmeer ungestört Energie tanken müssten, sei jede Störung eine Belastung. «Im Leben eines Zugvogels entscheidet jeder einzelne Tag darüber, ob er vital genug ist, seine langen Reisen zu schaffen und erfolgreich zu brüten», erläutere der Leiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Peter Südbeck.