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Bischof Thomas Adomeit, Leitender Geistlicher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
  
„Mit Bedauern und Sorge schaue ich auf das am Mittwoch, 26. Februar, ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat“, so Bischof Thomas Adomeit.
  
In den letzten Jahren seien gerade im Bereich der Palliativmedizin, der stationären wie ambulanten Hospizdienste und in den auf Sterbebegleitung spezialisierten Pflegeeinrichtungen wertvolle Instrumente gewachsen, „die dazu helfen, dass das Leben auch im Sterben gelingen kann.“
  
„Neben dem zu beachtenden Persönlichkeitsrecht eines Schwererkrankten zur Selbsttötung ist es mein Wunsch“, so Bischof Adomeit, „dass bald eine neue Gesetzgebung den Umgang mit Selbsttötung präzisiert, die den Dienst von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen schützt und einen klaren Handlungs- wie Entscheidungsraum für alle Beteiligten eröffnet.“
  
Die Kostbarkeit und Würde eines Menschen dürfen laut Bischof Adomeit nicht nach Gesundheit, Leistungsfähigkeit und dem Nutzen bemessen werden. „Es wächst nun die Gefahr, dass in Zukunft Alte, Schwererkrankte und Gebrechliche zur Selbsttötung ermutigt werden. Das Sterben ist Teil unseres eigenen Lebens. Es darf nicht anderen, organisierten Interessen und Angeboten unterworfen werden.“
  
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Dagegen hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine geklagt und nun in Karlsruhe Recht bekommen.