31 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen haben am Freitagvormittag, 9. November, in der St. Ulrichs-Kirche in Rastede ihre Vokationsurkunden erhalten. Mit dem Gottesdienst wurden sie zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt. Darüber hinaus wurden zwei Schulseelsorgerinnen zu ihrem Dienst beauftragt.
Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker ermutigte die Lehrerinnen und Lehrer in seiner Predigt ausdrücklich: „Beziehen Sie Stellung!“ Lehrkräfte seien Wegbegleitende für Kinder und Jugendliche und böten Orientierung an auch in Glaubensdingen. Ein Bekenntnis zum christlichen Glauben und seiner Inhalte sei jedoch etwas grundlegend anderes als ein parteipolitisches oder ideologisches Diktum, das Schüler und Schülerinnen manipulieren wolle.
Warnung vor Hass und Antisemitismus
Mit Blick auf die Pogrome am 9. November 1938 betonte Mucks-Büker: Brennende Synagogen seien Bilder, die unauslöschlich mit dem Datum verbunden seien, seien sie doch Bilder vom Beginn eines beispiellosen Vernichtungszuges gegen das jüdische Volk. „Wo erst Synagogen brennen, können bald auch Moscheen brennen, und dann auch Kirchen. Wo Antisemitismus wächst, wo Ausländerfeindlichkeit um sich greift, da ist die Gefahr groß, dass der Hass auch auf andere Gruppen und Minderheiten übergreift“, so Oberkirchenrat Mucks-Büker.
Mit der Bestätigung der Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religion würden Menschen für den Religionsunterricht durch die Kirche berufen, die Gottes Wort zu anderen Menschen bringen, „es in ihre Alltagssprache übersetzen und verständlich machen sollen. Verständlich und ausdrucksfähig auch für Haupt- und Oberschüler“, betonte Mucks-Büker.
Seelsorge ist Muttersprache der Kirche
Mit Blick auf die Beauftragung der zwei Schulseelsorgerinnen sagte Oberkirchenrat Mucks-Büker: In der seelsorglichen Begegnung wünschten sich Fragende und Suchende, dass ihnen jemand mit einem offenen Ohr, einem tröstenden Wort, einer ermutigenden Geste, einem hilfreichen Rat, einer kritischen Rückfrage oder einem einfachen Gebet einfach nur zur Seite stehe. Seelsorge sei im Leben der christlichen Gemeinde verankert und nicht nur eine Sache von Pfarrerinnen und Pfarrern, sondern gehöre zum Priestertum aller Getauften. Seelsorge sei so etwas wie die Muttersprache der Kirche.
Vokationsurkunden
Im Anschluss überreichten Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker, Pfarrerin Kerstin Hochartz, Leiterin der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp), und Pfarrer Hartmut Schwarz, arp-Referent, den Lehrerinnen und Lehrern ihre Vokationsurkunden. Bei den Vokationsurkunden handelt es sich um die kirchliche Lehrerlaubnis, die Voraussetzung ist, um Evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Befähigung wird von der Konföderation Evangelischer Kirche in Niedersachsen ausgesprochen. Durch eine Vokation begleiten die evangelischen Kirchen in Niedersachsen den Dienst der Religionslehrkräfte und unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.
Im Vorfeld hatten die Religionslehrkräfte aus dem Einzugsgebiet der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen an einer Vokationstagung im Ev. Bildungshaus in Rastede teilgenommen. Zum ersten Mal hatten die Tagungsteilnehmenden den Gottesdienst musikalisch zusammen mit Popkantor Steffen Schöps vorbereitet, der den Gottesdienst auch mit der Gitarre begleitet hat.
Zu den 31 Religionslehrkräften aus ganz Niedersachsen gehörten Lehrkräfte aus allen Schulformen: Förderschulen, Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen.
Religionsunterricht ist „gemeinsame Sache“
Der Religionsunterricht ist in Deutschland „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche und die Vokation ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendarinnen und Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung. Um eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung Voraussetzung. Die Tagungen sind als religionspädagogische Fortbildungen konzipiert und enden mit einem Gottesdienst mit Verleihung der Vokationsurkunden.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bietet zweimal im Jahr eine Vokationstagung für je rund 30 Religionskräfte aus ganz Niedersachsen an. Entwickelt und durchgeführt wird sie von Referentinnen und Referenten der Arbeitsstelle für Religionspädagogik (arp). Weitere Vokationstagungen in Niedersachsen werden von der Hannoverschen Landeskirche angeboten. Die Nachfrage ist sehr hoch. Es gibt stets Wartelisten.
Mehr zur Arbeitsstelle Religionspädagogik unter: www.arp-ol.de