Osnabrück/Karlsruhe (epd). Der Deutsche Bauernverband hat die positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada begrüßt. Der Verband sei froh über das «grüne Licht» aus Karlsruhe, sagte Vize-Generalsekretär Udo Hemmerling der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitagsausgabe). Das Ceta-Abkommen mit Kanada biete der deutschen Landwirtschaft gute Exportchancen etwa für Käse oder Wurstwaren. «Viele kanadische Verbraucher schätzen die hohe Qualität unserer Produkte.»
Das nordamerikanische Land respektiere nicht nur die geografisch geschützte Herkunft einiger Produkte, sondern akzeptiere auch europäische Standards in der Lebensmittelsicherheit etwa beim Verbot von Hormonen in der Tierfütterung. «Kanada steht uns hier deutlich näher als die US-Regierung», sagte Hemmerling mit Blick auf das ebenfalls strittige TTIP-Abkommen zwischen Europa und den USA.
Das höchste deutsche Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Bundesregierung dem Abkommen unter Auflagen vorerst zustimmen darf (Az: 2 BvR 1368/16 und weitere). Die Richter lehnten mit ihrer Entscheidung mehrere Eilanträge auf einstweilige Anordnung ab. Bei einem vorläufigen Stopp von Ceta «drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile», erklärten sie.
Die Bundestagsfraktion der Linken sowie mehrere Nicht-Regierungsorganisationen hatten eine Massenklage in Karlsruhe eingereicht. Rund 200.000 Unterschriften von einzelnen Bürgern hatten die Klagen unterstützt. Die Kritiker rügen, dass der Vertrag bereits vorläufig angewendet werden solle, noch bevor alle EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Das Handelsabkommen sei undemokratisch, soziale und ökologische Schutzstandards würden ausgehebelt.