Wichtiger Blick von außen
Zu einem Austausch haben sich Bischof Thomas Adomeit und Mitglieder des Oberkirchenrates am Mittwoch, 22. Januar, mit berufenen Mitgliedern der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg getroffen. Bei dem Treffen ging es vorrangig um einen Rückblick auf Themen und Beratungen der 49. Synode der oldenburgischen Kirche, die seit Januar 2020 im Amt ist. Bischof Adomeit betonte, er habe auch großes Interesse an dem Blick von außen, den gerade stellvertretende berufene Synodale hätten. Thematisiert wurde auch die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit als berufene Synodale, bzw. stellvertretende berufene Synodale.
Während des Treffens gab Oberkirchenrat Udo Heinen einen Überblick zur geplanten Reform der Kirchenordnung der oldenburgischen Kirche.
An dem Treffen nahmen teil:
Fabian Dargel (berufener Synodaler), Prof. Dr. Michael Freitag (stellvertretender berufener Synodaler), Claudia Reetz (berufene Synodale), Dr. Thomas Rieckhoff (stellvertretender berufener Synodaler), Dr. Bernd Sundermeier (stellvertretender berufener Synodaler) und Nadine Carina Waitz (berufene Synodale) sowie Bischof Thomas Adomeit, Oberkirchenrat Lars Dede, Oberkirchenrat Sebastian Groß und Oberkirchenrat Udo Heinen.
Die 49. Synode der oldenburgischen Kirche wird im November dieses Jahres zu ihrer elften und letzten Tagung zusammenkommen. In Laufe dieses Jahres wählen die sechs Kreissynoden die neuen Synodalen der 50. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, die im Januar 2025 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen werden.
Die sechs Kreissynoden wählen insgesamt 54 Synodale:
Ammerland: 6 Älteste, 3 Pfarrpersonen;
Delmenhorst/Oldenburg Land: 8 Älteste, 4 Pfarrpersonen;
Friesland-Wilhelmshaven: 7 Älteste, 4 Pfarrpersonen;
Oldenburger Münsterland: 5 Älteste, 2 Pfarrpersonen;
Oldenburg Stadt: 6 Älteste, 3 Pfarrpersonen;
Wesermarsch: 4 Älteste, 2 Pfarrpersonen.
Darüber hinaus beruft der Oberkirchenrat weitere sechs Gemeindeglieder in die Synode, von denen höchstens drei Pfarrpersonen sein dürfen. Dabei sollen Pfarrpersonen auf Pfarrstellen mit allgemeinkirchlichem Auftrag berücksichtigt werden ebenso wie Personen unter 27 Jahren. Für jedes berufene Mitglied wird auch ein stellvertretendes Mitglied berufen.