Erstmals trafen sich die Verhandlungspartner der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zu einer gemeinsamen Klausurtagung. Ziel der Begegnung am 11. und 12. Oktober im Michaeliskloster in Hildesheim war es, die Grundlage für eine partnerschaftliche und vertrauensvolle künftige Zusammenarbeit in der ADK zu legen.
In den vergangenen zwei Jahren waren die Verhandlungen der Kommission mehrfach gescheitert, sodass wiederholt Schlichtungsverfahren eingeleitet werden mussten. Zurzeit laufen noch zwei parallele Schlichtungen zu tarifrechtlichen Regelungen im Sozial- und Erziehungsdienst.
Mit dieser Situation sind beide Verhandlungsparteien unzufrieden. Die gemeinsame Klausur sollte es ermöglichen, jenseits der Tagesordnung und in neutraler Umgebung über die gemeinsame Arbeit zu reflektieren. In intensiven Gesprächen gewährten sich die Parteien Einblicke in ihre jeweiligen Arbeitsweisen, stellten strukturelle Gemeinsamkeiten fest und verständigten sich auf konkrete Schritte zur Verbesserung ihrer Verhandlungskultur.
„Es ist uns gelungen, mit Klischees aufzuräumen. Das Experiment einer gemeinsamen Klausur ist geglückt.“, sagt Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite.
„Beide Seiten sind sich hier sehr offen begegnet, der Wille zur Veränderung ist da. Damit haben wir eine gute Ausgangsbasis für die neue Amtszeit der ADK.“, resümiert Annekatrin Herzog, Sprecherin der Dienstgeberseite.
Am 18. Oktober 2017 tritt die ADK in kaum geänderter personeller Besetzung zur konstituierenden Sitzung ihrer neuen Amtsperiode zusammen. In ihr versammeln sich neun Delegierte der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie neun Gesandte kirchlicher Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände.
In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.