Pünktlich zum neuen Kita-Jahr ziehen die Entgelte der Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst mit den Entgelten im Kommunalbereich vollständig gleich:
Im Gleichklang mit der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Kommunen erhalten die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst, für die der sog. "SuE-Tarif" des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, rückwirkend ab dem 1. August 2021 das Leistungsentgelt nach §§ 18, 18a TVöD. Dafür hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) am 9. September 2021 nach langjährigen Verhandlungen im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Der aktuelle TVöD-Abschluss eröffnet erstmals die Möglichkeit, das Leistungsentgelt auf Grundlage einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung zwischen Dienststellenleitungen und Mitarbeitervertretungen pauschal, d.h. ohne vorherige individuelle Leistungsbemessung, an die Beschäftigten auszuzahlen. „Das war für uns Voraussetzung“, sagt Annekatrin Herzog, Sprecherin der Arbeitgeberseite in der ADK. „Wir haben das pauschale Leistungsentgelt schnellstmöglich in den kirchlichen Bereich übernommen und liegen nun im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende mit den Kommunen gleichauf.“
„Dieser Beschluss war längst überfällig“, sagt Werner Massow in Vertretung des Sprechers der Arbeitnehmerseite in der ADK. „Endlich schließt sich hier eine Entgeltlücke, die in den vergangenen Jahren für viel Frust in den Einrichtungen gesorgt hat.“
Für das Jahr 2021 wird das Leistungsentgelt anteilig für die Monate August bis Dezember in pauschaler Höhe von 2% des für den Monat September 2021 zustehenden Tabellenentgelts zur Auszahlung gebracht. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt.
Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)