Oldenburg (epd). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt vor Praktiken einiger Subunternehmer und Betriebe in der Fleischindustrie zulasten von Beschäftigten, die in diesem Bereich noch als Arbeiter mit Werkvertrag oder Leiharbeiter tätig sind. Firmen nutzten die aktuelle Lage zum Werkvertrags- und Leiharbeitsverbot aus, um einen reibungslosen Übergang zu besseren Beschäftigungsverhältnissen zu erschweren, kritisierte am Sonntag der Geschäftsführer der NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland, Matthias Brümmer.
So versuchten Subunternehmer, ihre Beschäftigten mit falschen Versprechen zu locken, damit sie bei ihnen Aufhebungsverträge oder Eigenkündigungen unterschrieben, erläuterte Brümmer. Anschließend sollten sie sich dann beim Fleischbetrieb bewerben, um dort ein völlig neues Arbeitsverhältnis einzugehen: «Diese Praxis ist die Umgehung eines rechtlich abgesicherten Betriebsüberganges, der den Betroffenen mindestens ihre Rechte und Sozialabsicherung aus dem jetzigen Arbeitsverhältnis sichert.»
Brümmer sagte weiter: «Kolleginnen und Kollegen, die jetzt schon mehrjährig als Fremdbeschäftigte im Fleischbetrieb arbeiten und ein festes Arbeitsverhältnis haben, sollen ab dem 1. Januar 2021 wieder völlig neu am bisherigen Arbeitsplatz weitermachen und am besten auch noch befristet und mit schlechteren Löhnen und Kündigungsfristen.»
Laut NGG soll diese Praxis gerade bei dem Kälberschlachthof Bahlmann in Lindern und beim Putenschlachthof Geestland in Wildeshausen aufgefallen sein. Die Gewerkschaft ruft alle betroffenen Beschäftigten auf, keine Kündigungen oder Aufhebungsverträge und neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Der Betriebsübergang sei gesetzlich eindeutig geregelt, der neue Arbeitgeber übernehme alle Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers.
Union und SPD hatten sich Ende November im Streit um die Verschärfung des Arbeitsschutzes in der Fleischindustrie auf einen Kompromiss verständigt: Werkverträge und Leiharbeit bei der Schlachtung und Zerlegung in den Schlachthöfen sollen komplett verboten werden. Bei der Fleischverarbeitung soll es befristete und tariflich geregelte Ausnahmen für Leiharbeit geben.
Das mehrfach wegen des Streits verschobene Arbeitsschutzkontrollgesetz soll Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten. Es soll Strukturen unterbinden, die es den großen Unternehmen der Fleischindustrie ermöglichen, die Verantwortung für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und unwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter auf Subunternehmen abzuschieben. Das Fleischerhandwerk ist ausgenommen.