Hannover/Bremen (epd). Der Vorsitzende der Tafeln in Niedersachsen und Bremen, Uwe Lampe, steht der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vorgeschlagenen Legalisierung des sogenannten Containerns offen gegenüber. «Das Containern macht den Tafeln nicht das Leben schwer, da besteht keine Konkurrenz», sagte Lampe am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Anteil der vom Handel entsorgten Lebensmittel, die auf das Containern entfielen, mache ohnehin nur einen Bruchteil der Mengen aus, die aus den Supermärkten von den Tafeln abgeholt würden, sagte Lampe. «Das fällt unter dem Strich nicht ins Gewicht.» Beim Containern holen Menschen weggeworfene, aber noch genießbare Lebensmittel bislang illegal aus Abfallbehältern der Märkte heraus.
Spürbar seien für die Tafeln hingegen Rabattaktionen wie etwa die sogenannten Rettertüten von Lidl, die mit weniger ansehnlichem, aber uneingeschränkt genießbarem Obst und Gemüse bestückt würden. Derartige Lebensmittel seien früher vermehrt an die Tafeln gegangen, sagte Lampe. «Ohne den Effekt solcher Aktionen und der bestehenden Krisen auf unser Angebot exakt beziffern zu können, würde ich schon sagen, dass wir mancherorts zwischen zehn und zwanzig Prozent weniger Lebensmittel beziehen als in Vorkrisen-Zeiten.»
Gerade in ländlich strukturierten Gemeinden mit einer geringeren Dichte an Lebensmittelmärkten sei eine rückläufige Belieferung der Tafeln feststellbar. «In den großen Städten sind das Lebensmittelangebot und die Zahl der Händler hingegen so groß, dass wir kaum einen Effekt merken», betonte Lampe.
Bundesjustizminister Buschmann und Bundesernährungsminister Özdemir wollen die Strafen für das Containern abschaffen. Wer noch ess- oder trinkbare Lebensmittel aus Müllcontainern heraussuche, soll fortan nicht mehr belangt werden, sofern dabei keine anderen Straftaten wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung begangen werden. Beide Minister unterstützen einen Vorschlag des Bundeslandes Hamburg, der eine Ergänzung der Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren vorsieht. Für diese Richtlinien sind die Bundesländer zuständig.